Industrie bereitet sich auf PPWR vor – Investitionen erfordern schnelle Rechtssicherheit
(Bad Homburg) – Nach der Entscheidung des EU-Ministerrates zur neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) appellieren die Hersteller von Kunststoffverpackungen an die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten, die technischen Ausführungsvorschriften schnellstmöglich zu verabschieden, um die dringend benötigte Rechtssicherheit für Investitionen zu schaffen, und ökologisch unbegründete Sonderregeln für Kunststoffe abzuschaffen.
Die Branche befindet sich in Bezug auf die Ziele der PPWR insgesamt auf Kurs. In Deutschland erfüllen bereits über 80 Prozent der Kunststoffverpackungen die ab 2030 geltenden Anforderungen an die Recyclingfähigkeit, sofern man die Kriterien des deutschen Mindeststandards zugrunde legt. Dennoch birgt die Unsicherheit über mögliche Abweichungen zwischen dem deutschen und dem zukünftigen EU-Standard Herausforderungen für die Branche. „Die Unternehmen benötigen schnell rechtssichere Vorgaben, um ihre Verpackungsentwicklung daran auszurichten“, so Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin der IK für Kreislaufwirtschaft.
Auch der Einsatz von recycelten Kunststoffen hat in den letzten Jahren stark zugenommen, wenngleich die Einsatzquoten ab 2030 vor allem für sogenannte kontaktempfindlichen Verpackungen herausfordernd bleiben. „Mit Blick auf die Ziele der PPWR benötigt die Industrie dringend die Zulassungen von Recyclingverfahren und eine stärkere Förderung des hochwertigen Kunststoffrecyclings am Standort Europa.“
„Das Ziel der EU-Verpackungsverordnung, einen freien Warenverkehr zu ermöglichen und die Menge der Verpackungsabfälle zu reduzieren, unterstützen wir nachdrücklich. Das Schaffen einheitlicher Standards für die Verpackungsindustrie ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Kreislaufwirtschaft“, erklärt Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.
Entsprechend kritisch sieht die IK die unveränderten Sonderregelungen für Kunststoffverpackungen sowie nationale Ausnahmeregelungen. Zudem sind die 100%-Wiederverwendungsvorgaben für Industrie- und Gewerbeverpackungen ab 2030 unpraktikabel und ökologisch unbegründet. „Die letzten Verhandlungen haben zu vielen, teils unbeabsichtigten Änderungen geführt, die im Widerspruch zu den Zielen der PPWR stehen. Wir setzen uns weiterhin für eine zügige Korrektur dieser Fehlsteuerungen ein“, so Engelmann abschließend.
Die Hersteller von Kunststoffverpackungen setzen sich für eine zukunftsfähige, einheitliche und nachhaltige Verpackungspolitik in Europa ein und hoffen auf eine rasche Klärung der offenen Fragen, um die gesetzten Ziele zu erreichen.
Quelle und Kontaktadresse:
IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. - Bundesverband für Kunststoffverpackungen und -folien, Mara Hancker, Geschäftsführer(in) Public Relations, Kaiser-Friedrich-Promenade 43, 61348 Bad Homburg, Telefon: 06172 926601