Pressemitteilung | k.A.

In nur elf Jahren hat die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen um rd. 77 Prozent abgenommen

(Essen) - Die Struktur der gesetzlichen Krankenkassen hat sich seit Mitte der 90er Jahre kontinuierlich gewandelt. Dieser Prozess ist Ausdruck der Anpassung an die Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Von AOK über BKK und IKK bis zu den Ersatzkassen haben die verschiedenen Kassenarten die Möglichkeit genutzt, ihre eigene Marktsituation durch Fusionen zu verbessern.

Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende des BKK Bundesverbandes, Wolfgang Schmeinck: „Fusionen ‚an sich‘ lösen kein einziges Problem im Gesundheitswesen. Auch sparen Großkassen kein Geld; dies zeigt ein Blick auf die Beitragssätze und die Verwaltungskosten. Aber Fusionen sind eine Möglichkeit der Krankenkassen, aus eigener Kraft und auf Grundlage der konkreten Situation vor Ort neuen Möglichkeiten und Anforderungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu entsprechen. Diese Möglichkeit wird gerade von den BKK intensiv genutzt.

Seit 1994 hat sich die Zahl der BKK von 706 auf nun 210 reduziert. Dies entspricht einem Rückgang um rd. 70 Prozent. Die Zahlen zeigen, dass sich die Krankenkassen selbst auf neue Situationen z.B. bei der Versorgungsstruktur einstellen und sich ihnen freiwillig anpassen. Dabei muss die Pluralität der Krankenkassen erhalten bleiben. Der Wettbewerb im Gesundheitswesen braucht Flexibilität und Vielfalt, keine Monopole. Entscheidend ist dabei, dass sich die Versicherten vor Ort aus verschiedenen Krankenkassen eine auswählen können. Durch die Vielzahl kleinerer BKK ist sichergestellt, dass die Versicherten eine echte Auswahl haben und sich nicht nur zwischen wenigen Großkassen entscheiden müssen“.

Im Januar 1994 gab es noch 1.146 gesetzliche Krankenkassen (davon 706 BKK), heute sind es nur noch 267 (davon 210 BKK). Die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen insgesamt ist also in nur elf Jahren um rd. 77 Prozent zurück gegangen, die der BKK um rd. 70 Prozent. Fusionen werden immer wieder nur unter dem Gesichtspunkt der Kostenersparnis gefordert, obwohl die Fakten dagegen sprechen:

- Der durchschnittliche Beitragssatz der zehn größten gesetzlichen Krankenkassen beträgt aktuell 14,3 Prozent. Bei den kleineren BKK zahlt man dagegen nur den relativ günstigen durchschnittlichen Beitragssatz von 13,9 Prozent, und dies trotz der großen Belastungen aus dem RSA von rund 9,1 Mrd. Euro allein im Jahr 2004.

- In den ersten drei Quartalen des Jahres 2004 haben die gesetzlichen Krankenkassen im Durchschnitt 110,1 Euro pro Mitglied für Verwaltungskosten ausgegeben, die BKK jedoch mit 80,8 Euro deutlich weniger. Davon entfielen im Durchschnitt der GKV 94,0 Euro auf Personalkosten, bei den BKK hingegen waren es nur 63,2 Euro. Damit haben die BKK vom Sachbearbeiter bis zum Vorstand die im Durchschnitt geringsten Personalkosten aller gesetzlichen Krankenkassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK), Bundesverband Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen Telefon: 0201/179-01, Telefax: 0201/179-1000

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