In Inklusionsbetrieben droht Personalabbau / Paritätischer Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg fordert sichere Finanzierung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte
(Stuttgart) - Inklusionsbetriebe sind für Menschen mit einer Schwerbehinderung eine wichtige Alternative zur Werkstatt (WfbM). Gleichzeitig reicht die pauschale Förderung des Landes nicht aus, um die Arbeitsplätze nachhaltig zu sichern. Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg eine verlässliche pauschale Förderung von Inklusionsbetrieben, die Entwicklungen bei den Kostensteigerungen berücksichtigt. Nur so könnten die Arbeitsplätze für die schwerbehinderten Menschen nachhaltig gesichert und perspektivisch mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Laut Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsbetriebe arbeiteten in den 92 Inklusionsbetrieben in Baden-Württemberg im Jahr 2022 insgesamt 4.562 Beschäftigte, davon 1.846 besonders betroffene schwerbehinderte Menschen.
"Um Menschen mit einer Schwerbehinderung in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren, braucht es Inklusionsbetriebe. Sie arbeiten hier gleichberechtigt mit Menschen ohne Behinderung zusammen, sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt und bekommen für ihre Tätigkeit den dafür üblichen bzw. tariflich vereinbarten Lohn. Darüber hinaus werden sie arbeitsbegleitend unterstützt", sagt Uta-Micaela Dürig, Vorständin Sozialpolitik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. Zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen erhielten die Unternehmen eine Förderpauschale pro Beschäftigten mit einer wesentlichen Schwerbehinderung vom Land. Diese sei nicht kostendeckend und bringe die Unternehmen zunehmend in eine schwierige wirtschaftliche Lage. "Hier braucht es eine deutliche Erhöhung, angepasst an die aktuellen Entwicklungen bei den Personal - und Sachkosten. Gleichzeitig haben alle Inklusionsbetriebe eine gewerbliche Ausrichtung und müssen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig bleiben. Aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit sind sie der gewerblichen Wirtschaft nicht gleichgestellt und haben keinen Anspruch auf Wirtschaftsförderung. "Das muss sich dringend ändern und auch Inklusionsbetriebe einen uneingeschränkten Zugang zu staatlichen Konjunktur-, Investitions- und Wirtschaftsförderprogrammen erhalten", fordert die Vorständin. Insgesamt werde in skandinavischen Ländern bei der Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt ein weit höherer Prozentsatz erreicht, als in Deutschland. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung liege beispielsweise in Schweden (2022) bei 70,7 Prozent - verglichen mit 78,7 Prozent bei der Gesamtbevölkerung.
Hintergrundinformationen:
Gemäß Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) haben Menschen mit Behinderung das Recht auf Arbeit. Dieses beinhaltet "das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderung zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird."
In Inklusionsbetrieben sind mindestens 30 Prozent, höchstens 50 Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen besetzt, die nach § 215 SGB IX von ihrer Schwerbehinderung besonders betroffen sind. Inklusionsbetriebe erhalten für die Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung einen Lohnkostenzuschuss und eine pauschale Förderung des Mehraufwands für die arbeitsbezogene Unterstützung. Inklusionsbetriebe können außerdem eine Förderung für die zur Schaffung oder den Erhalt von Arbeitsplätzen notwendigen Investitionen erhalten.
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