Pressemitteilung | Bundesverband für Tiergesundheit e.V. (BfT)

In diesem Jahr bleibt der Hund zu Hause / Hundepensionen verlangen umfassenden Impfschutz

(Bonn) - Einmal in den Ferien auf eine Foto-Safari nach Afrika. Dieses Jahr soll es also klappen. Die Planungen sind bereits in vollem Gange, auch der Arzttermin steht schon. Einige Impfungen sind notwendig, damit aus dem Abenteuer Wildnis kein Fiasko wird. Einziger Wermutstropfen - der Hund kann nicht mit und muss in diesem Jahr zu Hause bleiben. Eine gut geführte Hundepension soll helfen, den Trennungsschmerz so gering wie möglich zu halten. Rechtzeitig sollte man sich mit den Aufnahmebedingungen beschäftigen. So verlangen die Hundepensionen beisielsweise einen lückenlosen Impfschutz, der auch anhand des Impfpasses nachgewiesen werden muss.

Einige Impfungen wird der Hund bereits haben, darauf achtet der Tierarzt. Der orientiert sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, die mit der Maßgabe entwickelt worden sind, die Zahl der Impfungen zwar so klein wie möglich, aber so groß wie nötig zu halten. Natürlich gehören dazu alle Pflicht- oder so genannte Core-Impfungen. Ein absolutes Muss ist die Grundimmunisierung von Welpen gegen Tollwut, Leptospirose, Parvovirose, Staupe und Ansteckende Leberentzündung. Diese Erkrankungen sind entweder für den Hund selbst lebensgefährlich oder können auf den Menschen übertragen werden, wie zum Beispiel Tollwut. Deshalb wird dieser Impfschutz im regelmäßigen Turnus aufgefrischt.

Non-Core-bzw. Wahlimpfungen richten sich nach dem jeweiligen Infektionsrisiko, dem ein Tier ausgesetzt ist. Der vermehrte Kontakt zu anderen Hunden in Hundepensionen ist beispielsweise solch ein erhöhtes Risiko. Mit der Qualität oder Hygiene der Einrichtung hat das übrigens nichts zu tun. Im Gegenteil. Sachkundig geführte Hundepensionen bestehen auf die Vorlage eines lückenlosen Impfpasses sowie auf den Nachweis einer Impfung gegen Zwingerhusten. Häufig ist diese Impfung schon Standard bei der jährlichen Routinevorsorge. Diese deckt einen Teil der Erreger des Zwingerhustens ab, eine Impfung durch Eintröpfeln in die Nase (intranasal) bietet einen zusätzlichen Schutz. Es empfiehlt sich, sich hierzu beim Tierarzt rechtzeitig zu erkundigen. Alle Impfungen müssen im Impfpass eingetragen und bei der Abgabe des Hundes vorgelegt werden. Erst wenn der Rundum-Impfschutz für Hund und Besitzer gut geplant ist, steht einer erlebnisreichen Reise nichts mehr im Wege und Vorsorge ist getroffen, den Hund danach in bester Gesundheit wieder zu sehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband für Tiergesundheit e.V. (BfT) Dr. Sabine Schüller, Geschäftsführerin Schwertberger Str. 14, 53177 Bonn Telefon: (0228) 318296, Fax: (0228) 318298

NEWS TEILEN: