Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

In die Debatte um die Gebührenreform kommt Bewegung

(Berlin) - Nachdem am 17. April 2002 bereits die F.D.P.-Bundestagsfraktion hinsichtlich einer Strukturreform der Rechtsanwaltsgebühren einen eigenen Gesetzentwurf angekündigt hat, drängt nun auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen darauf, dass noch in dieser Legislaturperiode das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in den Bundestag eingebracht wird. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt dies mit Nachdruck und kann dies nur unterstützen. Nach Ansicht des DAV gehe es längst nicht mehr um eine wesentliche Verbesserung der Anwaltseinkommen, sondern um die Erhaltung der wirtschaftlichen Grundlagen der Anwaltschaft. Einerseits sei die Anwaltschaft ein gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Leistungsträger, der als solcher z.B. bei der Prozesskostenhilfe und bei der Pflichtverteidigung auch in Anspruch genommen werde, andererseits warte die Anwaltschaft seit 1994, dass die Gebühren an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angeglichen werde. Keiner anderen Berufsgruppe würde zugemutet werden, so lange auf eine Erhöhung der Einkommen zu warten.

"Das Bild des sehr gut verdienenden Anwalts, wie man es aus dem Fernsehen kennt, ist falsch. Dies betrifft nur einen geringen Teil, etwa 8 Prozent der Anwaltschaft. Eine Vielzahl der kleineren und mittleren Kanzleien stehen mittlerweile vor finanziellen Problemen, da die Umsätze in den vergangenen Jahren gesunken sind. Die Betriebs- und Personalkosten in den Kanzleien sind hingegen mit der allgemeinen Preisentwicklung gestiegen," so der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Rechtsanwalt Dr. Michael Streck, in Berlin. Die Reform sei daher dringend geboten. Der DAV unterstütze daher alle Pläne, die Gebührenstruktur zu reformieren. Wie in den vergangenen Jahren auch, biete er hier seine Mitarbeit an.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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