Pressemitteilung | k.A.

Impfungen nicht ohne Prüfung selbst bezahlen

(Heppenheim) - Als unzulässiges Abkassieren kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) die Pläne von Kinderärzten in Hessen, Schutzimpfungen von Kindern gegen Kinderkrankheiten künftig privat zu kassieren, weil sie sich im Honorarstreit mit den Kassen nicht einigen können.

Die Versichertenvertretung fordert betroffene Eltern auf, auf keinen Fall ohne Prüfung zu zahlen, sondern zunächst bei ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob die jeweiligen Impfungen zu den Satzungsleistungen der Krankenkasse gehören. Ist das der Fall, ist der Arzt verpflichtet, die Leistung ohne zusätzliches Abkassieren zu erbringen. Die Betroffenen sollten die Kasse darüber informieren, wenn ihnen die "Schutzimpfungen nur gegen Bares" angeboten werden.

"Es ist eine Ungeheuerlichkeit, dass es immer der Patient ausbaden muss, wenn die berühmte "Selbstverwaltung", die stets ihre eigene Leistungsfähigkeit lobt, nicht zu Rande kommt", kritisierte DGVP-Präsident Ekkehard Bahlo. Während die Mitsprache und Mitwirkung der Patienten in der Regel unerwünscht seien, werde jeweils bei der ersten Schwierigkeit der Zusatzgriff in den Geldbeutel der Versicherten angepeilt.

Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten rät in diesem Zusammenhang auch, die Möglichkeit eines Kassenwechsels zu prüfen, wenn der Impfschutz für Kinder nicht zur Kassenleistung zählt. Versicherte, die nicht der 18monatigen Bindungsfrist unterliegen, können z. B. bis zum 30. April ihre bisherige Kasse kündigen und zum 1. Juli in eine neue Kasse wechseln.

"Die Versicherten und Patienten sollten sich rechtzeitig ein Bild vom Leistungsumfang ihrer Krankenkasse machen", stellte DGVP-Präsident Bahlo fest, "auch damit sie von solchen Geldforderungen wie in Hessen angedroht, nicht kalt erwischt werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP) Postfach 12 41 64630 Heppenheim Telefon: 06252/910744 Telefax: 06252/910745

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