Impfen für das Pferdewohl
(Bonn) - Besonders im Winter nehmen die Herpesfälle beim Pferd zu. Das Equine Herpesvirus 1 ist hoch ansteckend. Bricht die Infektion mit dem Virus aus, kann es zu Aborten, Atemwegserkrankungen oder zum Tod erkrankter Tiere führen. Bestandsimpfungen helfen, das Infektionsrisiko zu senken.
Immer wieder kam es in den vergangenen Jahren zu Ausbrüchen mit dem Equinen Herpesvirus, auch mit schweren Krankheitsverläufen. Nach einem internationalen Turnier in Valencia waren im Frühjahr 2021 insgesamt 18 Pferde an den Folgen einer Infektion mit dem Equinen Herpesvirus 1 (EHV-1) verstorben - darunter auch fünf deutsche. Vor diesem Hintergrund haben verschiedene Sport- und Zuchtverbände sowie die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)die verpflichtende Impfung für Turnierpferde beschlossen.
Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfiehlt die EHV-Impfung bereits seit vielen Jahren ebenso wie die Impfungen gegen Tetanus und Influenza als Core-Vakzinierung. Das heißt jedes Pferd sollte zu jeder Zeit gegen diese Erkrankung geschützt sein.
Erfolg mit der Bestandsimpfung
Ziel der Impfpflicht ist es, die Menge zirkulierender Herpesviren durch infizierte Pferde spürbar zu reduzieren. Denn geimpfte Tiere scheiden weniger Viren aus. Wichtig für den Erfolg der Impfung ist, dass möglichst alle Tiere eines Bestandes geimpft werden. Nur einzelne Tiere eines Bestands zu impfen, führt nicht zum angestrebten Impferfolg. Nur durch eine breite Impfabdeckung lassen sich Infektionsketten unterbrechen und das Krankheitsübertragungsrisiko minimieren.
Ein einmal mit Herpesviren infiziertes Pferd bleibt lebenslang Virusträger. Besonders unter Stress, verursacht etwa durch Stallwechsel, Turnierstarts oder Erkrankungen, kann es zu einer Reaktivierung des Virus im Pferdekörper kommen. Massiv ausgeschiedene Erreger stellen eine Infektionsquelle für andere Pferde dar.
Das Virus ruft meist eine fiebrige Erkrankung der oberen Atemwege hervor. In selteneren Fällen kann es auch zu neurologischen Verlaufsformen sowie bei Zuchtstuten zu Aborten oder zur Geburt lebensschwacher Fohlen kommen. Vor allem die neurologische Form ist gefürchtet. Die Pferde zeigen Bewegungsstörungen und Lähmungen, die häufig an der Hinterhand beginnen. Auch Harn- und Kotabsatzprobleme sind typisch. Die Symptome können sich schnell bis zum Festliegen verschlechtern, so dass die Pferde häufig dann durch den Tierarzt erlöst werden müssen.
Ein unerwartet hoher Bedarf an Impfstoffen, wie nach dem Ausbruch beim Turnier in Valencia, kann zu vorübergehenden Lieferengpässen führen. Das Jahr 2022 wird nun als Übergangsjahr genutzt werden, um Impfstoff in ausreichender Menge zu produzieren und allen Turnierreitern die Chance zu geben, ihre Pferde vor dem Pflichttermin 01.01.2023 impfen zu lassen.
Analog zur bereits seit Jahren verpflichten den Influenza-Impfung sind nach erfolgter Grundimmunisierung gegen EHV-1 dann halbjährliche Auffrischungsimpfungen zur Aufrechterhaltung eines ausreichenden Impfschutzes erforderlich.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband für Tiergesundheit e.V. (BfT)
Dr. Sabine Schüller, Geschäftsführerin
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