Pressemitteilung | Deutscher Franchiseverband e.V.

Immer auf dem neuesten Rechtsstand im Franchising - mit der DFV-Rechtsdatenbank

(Berlin) - Nutzer der Rechtsdatenbank des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. können in dieser u.a. gezielt nach Urteilen suchen, Stichworte recherchieren und der aktuellen Rechtsprechung sowie Diskussionen auf dem Gebiet des Franchiserechts folgen.

In der Regel erleichtert ein Blick in das Gesetz die Rechtsfindung. Im Franchiserecht gestaltet sich dies aber etwas schwieriger. Eine gesetzliche Regelung des Franchisevertrages ist in Deutschland nicht gegeben, so dass bei der Vertragsgestaltung eine Fülle von Urteilen und zahlreiche Einzelgesetze zu berücksichtigen sind.

Es sind also Experten im Franchiserecht gefordert, um Rechtsprechung und einzelgesetzliche Regelungen zusammen zu führen. Genau hier setzt die DFV-Rechtsdatenbank an: von einer schnellen Recherche, verständlichen Erläuterungen und einer umfassende Übersicht profitieren die Mitglieder des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. (DFV).

In der DFV-Rechtsdatenbank sind alle wesentlichen Urteile im Bereich des Franchiserechts mit ihren Kernaussagen zusammengestellt. Nutzer können gezielt nach Urteilen und Stichwörtern suchen. Verlinkungen der Paragraphen auf die entsprechenden Gesetze erleichtern den Umgang mit der jeweiligen Fragestellung und aufwendige zusätzliche Internet- oder Rechtsdatenbankrecherchen bleiben den Nutzern erspart.

Die DFV-Rechtsdatenbank wird regelmäßig aktualisiert und enthält die neuesten Fachartikel und Informationen über den Stand der Franchiserechtsprechung sowie Diskussionen zum Franchiserecht. Im Rechtswiki-Portal, der Kommunikationsplattform, können sich Interessierte zudem über rechtliche Problemstellungen austauschen. Für eine vertiefende Rechtsberatung stehen den Nutzern die Kontaktdaten von Franchiseexperten zur Verfügung.

Damit möchte der DFV allen, die sich in ihrem beruflichen Alltag mit Rechtsfragen im Bereich Franchising - auch als juristische Laien - beschäftigen (müssen), den Zugang zu diesem Spezialgebiet erleichtern.

Die Datenbank kann gegen eine Gebühr auch von DFV-Nicht-Mitgliedern genutzt werden. Nähere Informationen sind unter www.franchiseverband.com/dfv-services, http://goo.gl/x60i6X sowie in der DFV-Geschäftsstelle bei Herrn Jan Schmelzle unter schmelzle@franchiseverband.com erhältlich.

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. vertritt die Interessen der deutschen Franchisewirtschaft im nationalen und internationalen wirtschaftspolitischen Umfeld. 2013 erwirtschafteten rund 1.000 Franchisegeber gemeinsam mit mehr als 76.500 Franchisenehmern und circa 525.300 Mitarbeitern etwa 62,8 Milliarden Euro Umsatz.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Franchise-Verband e.V. (DFV) Pressestelle Luisenstr. 41, 10117 Berlin Telefon: (030) 278902-0, Fax: (030) 278902-15

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