Pressemitteilung | Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)

Im Falle eines Falles: Ruhe bewahren und Feuerlöscher auf den Brandherd richten

(Kassel) - Ein Brand in den eigenen vier Wänden ist für viele eine Schreckensvision. Dabei ist man den Flammen keineswegs hilflos ausgeliefert. Fast immer lassen sich Brände in ihrer Entstehungsphase erfolgreich bekämpfen - mit einem geeigneten Feuerlöscher. Darauf macht der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) aufmerksam.

Die Handhabung eines Feuerlöschers ist denkbar einfach und in wenigen Minuten für jedermann zu erlernen. Im Brandfall kann daher jeder "erste Hilfe" leisten, größere Sachschäden vermeiden und sogar Menschenleben retten. Wie in jeder Notsituation gilt auch bei einem Brand: Ruhe bewahren ist das A und O, denn hektisches Handeln verhindert überlegtes Reagieren.

Auf jedem Feuerlöscher ist die Bedienungsanleitung in einfachen Worten und Bildern erklärt: Zunächst die Sicherung entfernen, den Schlagknopf oder Betätigungsgriff drücken. Dann den Löschstrahl auf den Brandherd richten. Darauf achten, dass genügend Abstand zu den Flammen besteht. Währenddessen - idealerweise von einer anderen Person - über die Notrufnummer 112 die Feuerwehr verständigen. So ist bereits Hilfe unterwegs, falls das Feuer doch nicht unter Kontrolle zu bringen ist. Außerdem kann die Feuerwehr die mögliche Ursache des Brandes klären und ein Wiederaufflammen des Brandherdes verhindern.

Feuerlöscher nach dem Einsatz unbedingt neu auffüllen lassen

Nach jedem Einsatz muss der Feuerlöscher unbedingt neu aufgefüllt werden - auch dann, wenn er nur teilweise entleert wurde. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel die Feuer- oder die Hausratversicherung. Und die Wiederauffüllung übernehmen qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe, die man zum Beispiel im Internet unter www.bvbf-brandschutz.de findet. Diese bieten auch eine kompetente Beratung bei Neuanschaffungen von Rauchwarnmeldern und Feuerlöschern. Außerdem führen sie die regelmäßige sachkundige Prüfung der Geräte durch, die mindestens alle zwei Jahre erfolgen sollte und weisen in die richtige Gerätebedienung ein. Denn nur so ist gewährleistet, dass ein Feuerlöscher im Falle eines Falles auch wirklich voll funktionstüchtig ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) Pressestelle Friedrichsstr. 18, 34117 Kassel Telefon: (0561) 288640, Fax: (0561) 2886429

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