Pressemitteilung | IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. - Bundesverband für Kunststoffverpackungen und -folien

IK bewertet Entwurf zum Wertstoffgesetz grundsätzlich positiv

(Bad Homburg) - Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. bewertet den Entwurf des Bundesumweltministeriums für das Wertstoffgesetz in seiner grundsätzlichen Ausrichtung positiv.

Insbesondere die Fortführung der Produktverantwortung mit der bisher erfolgreichen privatwirtschaftlich organisierten Sammlung und Verwertung garantiert aus Sicht der IK auch zukünftig hohe ökologische und ökonomische Standards. Nur in dieser Struktur kann das gewonnene Know-How von Herstellern und Inverkehrbringern weitere Qualitätsoptimierungen beim Recycling gewährleisten. Gleichzeitig begrüßt die IK in dem jetzigen Entwurf die Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen, insbesondere durch die Einführung einer Zentralen Stelle. Die IK gehört gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), dem Handelsverband Deutschland (HDE) sowie dem Markenverband zu den Gründungsmitgliedern der Projektgesellschaft Zentrale Wertstoffstelle (BHIM GmbH).

Einen Nachbesserungsbedarf sieht der Verband allerdings bei der angestrebten werkstofflichen Verwertungsquote sowie bei der einseitigen Förderung der Recyclingfähigkeit, die zu ökologischen Fehlanreizen beim Verpackungsdesign führen kann.

Die werkstoffliche Verwertungsquote sollte die Qualität der Rezyklate im Blick behalten. Nur hochwertige Materialien können wieder sinnvoll in den Stoffkreislauf zurück geführt werden. Bei einer zu ambitionierten Quote besteht die Gefahr eines Qualitätsverlustes und damit die Wahrscheinlichkeit ansteigender Exporte von Regranulaten. Eine stufenweise Erhöhung der werkstofflichen Verwertungsquote ist deshalb ein sinnvoller Kompromiss. Die nachhaltigste Eigenschaft einer Verpackung ist der Produktschutz. Besonders gut zu recycelnde Verpackungen sind daher nicht per se ökologisch vorteilhafter. Die Optimierung der werkstofflichen Verwertbarkeit von Verpackungen sollte insofern nicht in einen Wettbewerb mit anderen ökologischen Kriterien treten, insbesondere nicht mit dem Produktschutz oder der Materialeinsparung. Die finanzielle Begünstigung ausschließlich der Recyclingfähigkeit von Verpackungen in dem aktuellen Entwurf ist insofern zu überdenken.

Die IK spricht sich deshalb für eine Nachbesserung des aktuellen Gesetzentwurfes aus. Die erfolgreiche Umsetzung des Wertstoffgesetzes ist dringend geboten, um der Produktverantwortung und dem Recycling in Deutschland neuen Aufschwung zu verleihen.

Quelle und Kontaktadresse:
IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. Bundesverband für Kunststoffverpackungen und -folien Pressestelle Kaiser-Friedrich-Promenade 43, 61348 Bad Homburg Telefon: (06172) 926601, Fax: (06172) 926670

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