IHKs für schnellere und bessere Wege zum Recht / Landesregierung will zwingende Schlichtungsversuche wieder abschaffen
(Frankfurt am Main) - in Gerichtsverfahren kostet die Parteien Geld und Zeit. Auch der Staat muss tief in die Tasche greifen, um eine leistungsfähige Justiz aufrechtzuerhalten. Deshalb denkt man mehr und mehr über Alternativen zu Gerichtsverfahren nach, z.B. über Nachbarschaftsgerichte oder die Möglichkeit, einen Ruhestands-Richter zu mieten. In Hessen müssen sich in einigen Fällen Streitende bereits ernsthaft um eine einvernehmliche Lösung ihres Problems bemüht haben, bevor sie sich an ein Gericht wenden dürfen. Dies gilt für bestimmte vermögensrechtliche Streitigkeiten, bei Ehrverletzungen und bei Nachbarschaftsstreitereien.
Diese Pflicht will die hessische Landesregierung mit einem nun vorgelegten Gesetzentwurf bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten wieder abschaffen. Dies deckt sich mit den Erfahrungen der hessischen IHKs. Man kann niemanden zu seinem Glück zwingen, erklärt Dr. Joachim v. Harbou, Vorsitzender der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen. Eine Schlichtung verspreche nämlich nur dort Erfolg, wo sich die Parteien mit Hilfe eines Schlichters überhaupt einigen wollen. Eine Verpflichtung zur außergerichtlichen Streitbeilegung sei von vornhinein zum Scheitern verurteilt. Zudem werde sie oft nur als ärgerliche, zeitaufwändige Hürde zum Gerichtsverfahren wahrgenommen. Besser sei es, durch attraktive Angebote Konfliktparteien zu überzeugen, ihren Streit außerhalb eines Gerichtsverfahrens zu lösen. So bieten die hessischen IHKs verschiedene Schlichtungsverfahren an, um Konflikte schneller, kostengünstiger und praxisnäher zu beenden. Als Beispiel verweist Dr. v. Harbou auf über 100 Verfahren der Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten in den letzten Jahren, in denen sich Unternehmer erfolgreich untereinander geeinigt haben.
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