Pressemitteilung | Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK)

IHK warnt vor dubiosen Abmahnern

(Siegen) - Das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist schon vier Jahre alt. Trotzdem herrscht nach Feststellung der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) immer noch große Unsicherheit darüber, was in der Werbung erlaubt ist und was nicht. Sie hat deshalb den kleinen Leitfaden „30 Tipps zur Werbung“ veröffentlicht. Er ist im Internet unter www.ihk-siegen.de kostenlos abrufbar.

Über einen Stichwortkatalog von A wie „Abmahnung“ bis Z wie „Zusendung unbestellter Ware“ erhalten Gewerbetreibende die wichtigsten Informationen. So zum Beispiel über die für den Einzelhandel auch heute noch interessanten Sonderverkäufe. Während diese früher an strikte Regeln gebunden waren, kann ein Kaufmann heute fast jedes Ereignis zum Anlass besonderer Werbemaßnahmen nutzen. Der Einzelhändler macht grundsätzlich dann nichts falsch, wenn die Werbeaussagen den Tatsachen entsprechen und auch nach der Art der Darstellung beim Kunden keine falschen Vorstellungen über das Geschäft entstehen.

Erlaubt sind laut IHK ebenso besonders günstige Eröffnungsangebote. Wenn aber neu eröffnete Firmen sofort mit durchgestrichenen Preisen werben, so ist das nicht erlaubt, denn den jetzt angeblich ungültigen Preis hat es tatsächlich nie gegeben. Auch wenn die Werbung einfacher geworden ist, müssen die Unternehmen einige gesetzliche Vorschriften beachten. Dazu gehören die Verpflichtung zur Preisauszeichnung, die Widerrufsbelehrung und weitere Angaben im Internethandel. Anderenfalls droht eine Abmahnung durch Wettbewerber, Verbraucherverbände oder Vereinigungen zum Schutz des unlauteren Wettbewerbs. „Mittlerweile haben sich dubiose Abmahnvereine auf Verstöße in Internetangeboten spezialisiert“, so die IHK. Wer eine Abmahnung erhält oder Fragen zum Wettbewerbsrecht hat, sollte sich an die Industrie- und Handelskammer Siegen wenden.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) Tanja Burk, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Koblenzer Str. 121, 57072 Siegen Telefon: (0271) 3302317, Telefax: (0271) 330244384

(sh)

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