Pressemitteilung | DIE JUNGEN UNTERNEHMER

IHK-Urteil: Zwangsmitgliedschaft ist zwar rechtlich, aber nicht politisch haltbar

(Berlin) - Der Bundesverband Junger Unternehmer hat trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar seine Forderung nach Abschaffung der IHK-Zwangsmitgliedschaft bekräftigt. „Die Zwangsmitgliedschaft mag rechtlich in Ordnung sein, politisch passt sie aber nicht in unsere freiheitliche Wirtschaftsordnung“, erklärte der Vorsitzende der Jungen Unternehmer, Dr. Christoph Zschocke, hierzu. „Wir werden weiter versuchen, die Politik von einer wettbewerbsorientierten Lösung zu überzeugen.“

Der BJU-Bundesvorsitzende begründete die Position seines Verbandes: „Die Industrie- und Handelskammern leisten vor Ort oft gute Arbeit. Dennoch ist es nicht gerechtfertigt, die Unternehmerinnen und Unternehmer zu einer Mitgliedschaft in der IHK zu zwingen. Andere Länder zeigen, dass es auch bei einer freiwilligen Mitgliedschaft funktionierende Kammern gibt. Diese haben dann einen größeren Anreiz, nachfragegerecht zu arbeiten und so Mitglieder zu gewinnen.“

Als besonders kritikwürdig beurteilt es Dr. Christoph Zschocke, dass die Kammern und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) das Gewicht ihrer Zwangsmitglieder dazu benutzen, im Namen der gesamten Wirtschaft zu sprechen. Zschocke: „Vor allem junge Unternehmer fühlen sich vom DIHK oft nicht ausreichend repräsentiert.“

Außerdem sei es, so Zschocke, nicht hinzunehmen, dass viele Kammern mit ihren Service-Angeboten etwa in der Beratung in Konkurrenz zu mittelständischen Unternehmen treten, die selbst Zwangsmitglieder der Kammern sind. Zschocke: „Hier werden Mittelständler gezwungen, ihren Wettbewerber zu finanzieren.“

Der Bundesverband Junger Unternehmer (BJU) ist ein Netzwerk von 2.500 selbständigen Unternehmerinnen und Unternehmern im Alter bis zu 40 Jahren. Sie führen in der Regel mittelständische Unternehmen vom Familienunternehmen bis zum Start-Up.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Junger Unternehmer der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (BJU) Reichsstr. 17 14052 Berlin Telefon: 030/300650 Telefax: 030/30065-490

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