IHK-Bestellung bleibt Maßstab für Sachverständige
(Siegen) - Sie sind aus dem gerichtlichen Alltag nicht wegzudenken: Die Sachverständigen, deren fachmännisches Urteil über viele Streitigkeiten entscheidet. Aber wer garantiert, dass der Gutachter kompetent und vor allen Dingen unabhängig ist? Dass der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hierfür die beste Gewähr bietet, zeigte sich jetzt anlässlich eines Erfahrungsaustauschs, zu dem die Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) die bei ihr bestellten Sachverständigen sowie Vertreter des Landgerichts Siegen eingeladen hatte. Dr. Fritz Berg, Vorsitzender des Sachverständigenausschusses der IHK, konnte am Ende ein beruhigendes Fazit ziehen: Die Sachverständigen der IHK Siegen leisten in aller Regel gute Arbeit. Trotzdem fehlte es nicht an Hinweisen für die Praxis, die zu einer reibungslosen Zusammenarbeit beitragen: Teilen Sie bitte rasch mit, ob Ihnen die Beantwortung der Beweisfrage ohne Hinzuziehung weiterer Sachverständiger möglich ist", so Landgerichtspräsident Gerd Ulrich Hammer. Einen weiteren Hinweis gab Dr. Paul Springer, Vorsitzender der Kammer für Handelssachen beim Landgericht: Fehlende Unterlagen sind häufig schneller über die Anwälte der streitenden Parteien zu bekommen. Denken Sie aber daran, stets auch die andere Partei zu benachrichtigen", so Dr. Springer.
Bei der IHK Siegen sind derzeit 43 Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt. Die meisten Bestellungen gibt es für die Bereiche Immobilienbewertung und Bauschäden" sowie Kraftfahrzeugschäden und -bewertung". Aber auch für Spezialgebiete finden sich Experten, etwa für das Gebiet Sprengwesen". Wenn sich im Einzugsbereich der IHK niemand finden lässt, findet sich in der Regel außerhalb des Bezirks ein geeigneter Fachmann unter den insgesamt circa 8000 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der IHKs bundesweit. Im Rahmen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung werden die besondere Qualifikation des Bewerbers, dessen guter Leumund und Zuverlässigkeit geprüft. Jeder Sachverständige wird außerdem durch die IHK zur gewissenhaften und unparteilichen Wahrnehmung seiner Tätigkeit vereidigt.
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