Pressemitteilung | Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK)

IHK Berlin begrüßt Änderung des Ladenöffnungsgesetzes

(Berlin) - Die IHK Berlin begrüßt die am 24. Juli 2007 vom Berliner Senat beschlossene Änderung des Ladenöffnungsgesetzes. „Damit wird es künftig auch am Oster- und Pfingstsonntag in den Fachgeschäften Blumensträuße oder frische Brötchen geben“, erklärte der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Christian Wiesenhütter und fügte hinzu: „Insbesondere den Blumenhändlern wird ein großer Stein vom Herzen fallen, da im nächsten Jahr der Muttertag auf den Pfingstsonntag fällt. Ein Verkaufsverbot hätte den Betroffenen hohe Umsatzeinbußen beschert.“ In diesem Jahr mussten am Oster- und Pfingstsonntag die Läden geschlossen bleiben. Die IHK hatte daraufhin vehement eine Gesetzesänderung gefordert.

Auch die Händler auf den Berliner Kunst- und Gebrauchtwarenmärkten können aufatmen. Sie dürfen künftig ebenfalls am Oster- und Pfingstsonntag verkaufen. „Es wäre einfach grotesk, wenn die Märkte an den besonders ertragreichen Wochenenden wie Pfingsten oder Ostern nicht öffnen dürften.“ so Wiesenhütter.

Die IHK äußerte sich optimistisch, dass auch der Rat der Bürgermeister und das Abgeordnetenhaus der Gesetzesänderung zustimmen. „So wird Berlin als Einkaufs- und Touristenmagnet noch attraktiver“, betonte Wiesenhütter. Immerhin verfüge Berlin schon jetzt über das liberalste und wirtschaftsfreundlichste Ladenöffnungsgesetz.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK) Pressestelle Fasanenstr. 85, 10623 Berlin Telefon: (030) 315100, Telefax: (030) 31510278

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