IHK begrüßt Ausweitung der IBB-Förderung
(Berlin) - Die IHK Berlin begrüßt die heute (3. November 2009) vom Senat beschlossene Ausweitung des Wachstumsprogramms der Investitionsbank Berlin (IBB). Die Beschränkungen des Programms auf Investitionen und damit im Zusammenhang stehende Betriebsmittel sollen aufgehoben werden. Nunmehr seien auch Um- und Anschlussfinanzierungen sowie Betriebsmittelfinanzierungen in Form von Sockelfinanzierungen und Vorfinanzierungen von Forderungen, Warenlagern oder Aufträgen möglich, erklärte heute (3. November 2009) IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder. Für die Unternehmen sei das angesichts der anhaltenden Finanz- und Wirtschaftskrise eine große Hilfe. Die IHK Berlin hatte aufgrund der nach wie vor schwierigen wirtschaftlichen Lage die Ausweitung der IBB-Förderung immer wieder angemahnt.
Bislang finanzierte die IBB im Rahmen ihres Wachstumsprogramms nur größere Investitionen und Unternehmenserweiterungen konsortial mit einer Partnerbank. "Offenkundig reiche diese Förderung nicht", betonte der IHK-Hauptgeschäftsführer. Denn aus der Wirtschaft mehren sich warnende Stimmen einer sich abzeichnenden Kreditklemme bei kleinen und mittleren Unternehmen. Besonders die Industrie und das Dienstleistungsgewerbe klagten über Schwierigkeiten. "Dass ausgerechnet diese Branchen aktuell die optimistischen Geschäftserwartungen haben und damit einen Aufschwung herbeiführen könnten, zeigt den besonderen Handlungsbedarf", so Eder. "Für gesunde Betriebe darf es auf der Finanzierungsseite keinen Sand im Getriebe geben."
Trotz eines entsprechenden Sonderprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) scheitert gegenwärtig eine Betriebsmittelfinanzierung der Unternehmen oftmals am verbleibenden Eigenrisiko der Hausbanken. Deshalb sei es sinnvoll, den Hausbanken einen Teil des Risikos abzunehmen, ohne aber das Hausbankenprinzip aufzugeben.
Darüber hinaus sieht die IHK Berlin noch weitere Möglichkeiten, Unternehmen finanziell unter die Arme zu greifen. So sollte das Land Berlin wie im Konjunkturpaket II vorgesehen den Rahmen für Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg von eine auf zwei Millionen Euro erhöhen. Berlin hat als einzigstes Bundesland bislang keine Erhöhung vorgenommen.
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