Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz: Flüchtlinge nach drei Monaten beschäftigen / Gleichstellung der Zeitarbeit gefordert

(Münster) - "Zeitarbeit bringt Menschen mit Vermittlungshemmnissen in Arbeit. Sie hat darüber hinaus eine große Erfahrung in der Integration von Ausländern und Migranten in den Arbeitsmarkt. Was läge näher, diese Expertise auch für die bevorstehende Herausforderung der Flüchtlingsintegration zu nutzen", sagt der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz. Er begrüßt die Gesetzesänderung, wonach Flüchtlinge spätestens nach 15 Monaten eine Beschäftigung in der Zeitarbeit aufnehmen können. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass diese Neuerung noch nicht weit genug gehe: "Wir brauchen eine Gleichstellung der Zeitarbeit mit allen anderen Beschäftigungsverhältnissen - und das bedeutet eine Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge nach drei Monaten." Stolz kritisiert die Äußerungen des neu gewählten IG Metall-Chefs Jörg Hofmann, der in seiner Grundsatzrede die Öffnung der Zeitarbeit für Flüchtlinge als den falschen Weg bezeichnete, weil es sich dabei um Beschäftigungsverhältnisse zweiter Klasse handele. "Die IG Metall ist Tarifpartner der Zeitarbeit. Ich würde mich sehr wundern, wenn sie ernsthaft Tarifverträge verabschieden würde, deren Regelungen sie selbst im Nachhinein als zweitklassig bezeichnen würde", so Stolz. Die Zeitarbeit des Jahres 2015 sei eine seriöse Flexibilitätsdienstleistung für die Wirtschaft, die ihren Mitarbeitern unbefristete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu Tariflöhnen biete. "Jörg Hofmann fordert tarifliche Arbeitsplätze für Flüchtlinge. In der Zeitarbeit haben die Mitarbeiter diese zu etwa 100 Prozent. Diesen Wert dürfte die Metall- und Elektroindustrie nicht erreichen", so Stolz.

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Wolfram Linke, Pressesprecher PortAL 10 / Albersloher Weg 10, 48155 Münster Telefon: (0251) 322620, Fax: (0251) 32262100

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