iGZ appelliert für Beteiligung an der Wahl / Bundestagswahl 2009: Zeitarbeitsweichen richtig stellen
(Münster) - Am 27. September 2009 ist Bundestagswahl. Die neu zu wählende Bundesregierung trägt in der kommenden Legislaturperiode eine besonders große Verantwortung, denn sie muss alle Weichen dafür stellen, unser Land aus der Rezession in eine erfolgreiche Zukunft mit einem hohen Beschäftigungsniveau zu führen. In der Finanz- und Konjunkturkrise hat die Zeitarbeitsbranche einen deutlichen Einbruch erlitten. Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer eingesetzt haben, haben die dadurch gewonnene Flexibilität genutzt, um kurzfristig auf die massiven Auftragsrückgänge reagieren zu können. Damit werden unter anderem die Arbeitsplätze der Stammbelegschaft gesichert. Zeitarbeit hilft den Unternehmen, schwankende Auftragslagen abzufedern - in der Krise ebenso wie im Aufschwung. In Zeiten unsicherer konjunktureller Entwicklung bedeutet diese Flexibilität einen Wettbewerbsvorteil.
Ohne Zeitarbeit liefe der Wirtschaftsmotor nicht rund. Nachweislich ist die Zeitarbeit für viele Beschäftigte das Tor in den Arbeitsmarkt. Vielen gelingt es, durch die Überlassung in Arbeit zu kommen. Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, der Einsatz für gute Zeitarbeit und die notwendige Einführung eines tarifgestützten, allgemeinverbindlichen Mindestlohns in der Zeitarbeit sind wichtige Errungenschaften, die erhalten bzw. weiter ausgebaut werden müssen. Zum Nutzen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Darum gilt es, die eingeleitete Reform gemeinsam zu verteidigen und Notwendiges gemeinsam aufs Gleis zu setzen, um die Branche im Interesse aller Beteiligten vor Missbrauch zu schützen. Ihre Vorteile müssen deshalb erhalten und möglichst noch - auch in Zusammenarbeit mit den Tarifpartnern - sozialverträglich ausgeweitet werden. Zeitarbeit birgt ein hohes Wachstumspotenzial und schafft zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten.
Wichtige Bausteine für eine gute Zeitarbeit:
Im Hinblick auf die volle EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 ist die Zeitarbeitsbranche unverzüglich in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen, um über allgemeinverbindliche Mindestlöhne einen fairen Wettbewerb und Sozialstandards nachhaltig sowie marktgerecht zu sichern.
Das Arbeitnehmerüberlassungsrecht ist im Hinblick auf die neue EU-Richtlinie Zeitarbeit nur in wenigen Punkten anzupassen und darf keinesfalls wieder mit neuen Fesseln versehen werden (Beschränkung der Höchstüberlassungsdauer, Abschaffung der Tariföffnungsklausel und des Synchronisationsverbotes, Einsatzquoten, sektorale oder einsatzbezogene Zweck-Verbote etc.).
Noch bestehende Restriktionen für den Einsatz von Zeitarbeit wie im Bauhauptgewerbe oder im Werkverkehr sind vom Gesetzgeber aufzuheben.
In einem neu zu schaffenden Arbeitsgesetzbuch sind die bisherigen Sonderbestimmungen für die Zeitarbeitsbranche zu integrieren und die bisherigen unzutreffenden und für alle Beteiligten herabwürdigende Bezeichnung "Leiharbeit" zu ändern in "Zeitarbeit".
Darüber hinaus sollte es der Gesetzgeber den Tarifparteien in der Personaldienstleistungsbranche überlassen, für sachgerechte und faire Arbeitsregeln zu sorgen.
Die funktionierende Sozialpartnerschaft ist in unseren Augen der erfolgreichste Weg, um die Arbeitswelt so an die Erfordernisse anzupassen, dass die berechtigten Interessen von Arbeitgebern berücksichtigt werden und gleichzeitig die Arbeitnehmer angemessen sozial geschützt werden.
Der iGZ strebt hierbei stets einen fairen Interessenausgleich an, denn nur aus einem solchen Verhalten kann eine Win-Win-Situation für alle Marktbeteiligten erwachsen.
Bitte sorgen Sie mit Ihrer Stimmabgabe bei der Bundestagswahl dafür, dass die Weichen für eine "Gute Zeitarbeit" richtig gestellt werden.
Ariane Durian (iGZ-Bundesvorsitzende)
Holger Piening (stellv. Bundesvorsitzender)
Sven Kramer (stellv. Bundesvorsitzender)
RA Werner Stolz (iGZ-Hauptgeschäftsführer).
Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Wolfram Linke, Leiter, Presse
Erphostr. 56, 48145 Münster
Telefon: (0251) 9811217, Telefax: (0251) 9811229
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