Pressemitteilung | IG Metall - Industriegewerkschaft Metall

IG Metall-Gutachten zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes

(Frankfurt/Main) - Betriebsräte in Kleinbetrieben bleiben auch nach der geplanten Reform des Betriebsverfassungsgesetzes Stiefkinder der Mitbestimmung. Zu dieser Feststellung kommt Wolfram Wassermann, Büro für Sozialforschung Kassel, in seinem Gutachten zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, das er im Auftrag der IG Metall erstellt hat. Gleichzeitig stellt Wassermann fest, dass in mittelgroßen Betrieben die Arbeitsgrundlagen für Betriebsräte nach der geplanten Reform zwar verbessert werden, aber weiter ausgebaut werden müssen.

Das geplante vereinfachte Wahlverfahren in Betrieben bis zu 50 Arbeitnehmern dürfte zur Erleichterung der Bildung von Betriebsräten in kleinen Betrieben beitragen, stellt das Gutachten fest. Die Verkürzung und Entbürokratisierung des Wahlverfahrens entspreche den in kleinen Betrieben herrschenden Kommunikations- und Entscheidungsformen. Dies gelte aber auch für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern. Wassermann beharrt auf der DGB-Forderung, dieses Verfahren in Betrieben bis zu 100 Arbeitnehmern vorzusehen. Die Verkürzung und Entformalisierung des Wahlverfahrens spare darüber hinaus Kosten. Arbeitnehmer, die in kleinen Betrieben die erstmalige Wahl eines Betriebsrats durchsetzen wollten, müssten vom Gesetz vor Pressionen durch den Arbeitgeber besser geschützt werden, fordert der Gutachter.

Die verbesserten Arbeitsgrundlagen der Betriebsräte in Betrieben ab 201 Arbeitnehmern seien sachgerecht und überfällig. Hierzu gehöre vor allem die Möglichkeit der Bildung selbständig arbeitender Ausschüsse sowie die Freistellung mindestens eines Mandatsträgers. Die neu eingeräumte Möglichkeit der Teilfreistellung von Betriebsratsmitgliedern in Betrieben
dieser Größenordnung werde die Integration von Arbeitnehmergruppen erleichtern, die einer Mitarbeit in den Betriebsräten bisher aus beruflichen Gründen distanziert gegenüber gestanden hätten.

Nachbesserungsbedarf bestehe aber zweifellos in Betrieben mit bis zu 200 Arbeitnehmern. Auch hier solle unbedingt eine angemessene Regelung von Teilfreistellungen für Betriebsratsmitglieder eingeführt werden. Dies würde auch der Tatsache Rechnung tragen, dass die Anforderungen sowohl in der beruflichen Arbeit, als auch auf der Ebene der Interessenvertretung kontinuierlich gestiegen sind. Betriebsräte ohne garantierten Freistellungsanspruch gerieten in eine kaum lösbare doppelte Drucksituation zwischen Berufs- und Betriebsratspflichten.

Positiv für die Bildung und Sicherung von Betriebsräten in kleinbetrieblichen Strukturen dürfte sich das neue Initiativrecht zur Einleitung von Betriebsratswahlen durch Gesamtbetriebsräte beziehungsweise Konzernbetriebsräte auswirken. Die klare Regelung eines Übergangsmandats im Fall von Unternehmensspaltungen biete den Arbeitnehmern in abgetrennten kleinen Betrieben mehr Schutz und trage zur erleichterten Bildung neuer Betriebsräte bei.

Nach wie vor leide die Arbeit der Betriebsräte in Kleinstbetrieben mit 5 bis 20 Arbeitnehmer darunter, dass im Gesetz wichtige Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte vorenthalten werden, stellt das Gutachten fest. Zum Beispiel gelten die Mitwirkungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen bisher nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmern. Hier würde aber die vom Ministerium geplante Novellierungsabsicht, die Quote an die Beschäftigtenzahl des Unternehmens zu koppeln, spürbare Verbesserungen bringen.

Weiterhin soll laut Gutachten der unter der Regierung Kohl in das Gesetz aufgenommene Paragraf 112 a offenbar erhalten bleiben, wonach die kleineren Betriebe vor Kosten im Zusammenhang mit Personalabbau geschützt werden sollen. Ein erzwingbarer Sozialplan bei Betriebsänderungen, die zu Entlassungen führen, soll aber weiterhin nur in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmer möglich sein, wird kritisiert.

Mehr Mitbestimmung in kleinen und mittelgroßen Unternehmen ist nicht mittelstandsfeindlich, heißt es in dem Gutachten. In der Regel stoße man auf gute Erfahrungen zwischen Management und Betriebsräten i n mittelständischen Betrieben. Eine größere Verbreitung von Betriebsräten auch in Kleinbetrieben würde vermutlich weniger zur Verunsicherung bewährter Entscheidungsstrukturen, sondern eher zur Überwindung autoritärer und dysfunktional gewordener Führungsstile beitragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall (IGM) Lyoner Str. 32 60528 Frankfurt Telefon: 069/66930 Telefax: 069/66932843

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