Pressemitteilung | IG Metall - Industriegewerkschaft Metall

IG Metall fordert verbindliche Verhaltenkodizes in multinationalen Unternehmen

(Frankfurt/Main) - Die IG Metall will mit multinationalen Unternehmen, deren Hauptsitz in Deutschland ist, verbindliche Verhaltenskodizes gegen die Verletzung von Arbeits- und Menschenrechten vereinbaren. Global tätige Unternehmen sollten sich gegenüber der IG Metall beziehungsweise den internationalen Gewerkschaftsbünden vertraglich verpflichten, in ihren weltweiten Betriebsstätten die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu respektieren, sagte IG Metall -Vorstandsmitglied Wolfgang Rhode auf einem internationalen Workshop der IG Metall mit Betriebsräten internationaler Konzerne, Vertretern der Bundesregierung, Wissenschaftlern und Experten am 6. Dezember in Frankfurt. Die fünf Kernarbeitsnormen der ILO lauten: Abschaffung von Zwangsarbeit, Koalitionsfreiheit, Anerkennung des Rechts auf Tarifverhandlungen, Abschaffung von Kinderarbeit, Abschaffung von Diskriminierung im Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis.

Ein großer Teil der international gehandelten Waren stamme aus Ländern, wo die Arbeitsrechte systematisch unterdrückt würden, sagte Rhode. Der Gewerkschafter wies auf eine Studie über den US-Warenhauskonzern Wal Mart hin, wonach in der Textilindustrie Salvadors zum Beispiel Mehrarbeit bis zu sieben Tage in der Woche, überwachte Toilettengänge, niedrige Löhne, exzessive Produktionsziele und illegale Entlassungen an der Tagesordnung seien. Es gebe keine einzige Gewerkschaft in diesen sogenannten Maquiladora-Betrieben. In vielen Ländern gebe es überhaupt keine Gesetze, die Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte schützten, kritisierte Rhode. Durch solch rechtlose Zustände entstehe eine Abwärtsspirale, bei der die ärmsten Länder auf niedrigstem Niveau miteinander konkurrierten.

International gültige soziale Normen und Schutzvorschriften, wie zum Beispiel die ILO-Arbeitsnormen, werden nach Ansicht Rhodes viel zu wenig umgesetzt. Deshalb fordert die Gewerkschaft seit langem, dass die ILO-Kernarbeitsnormen auch in das Regelwerk der Welthandelsorganisation (WTO) verankert werden sollen. Rhode: "Die Arbeitnehmer und Menschenrechte müssen in der WTO dasselbe Gewicht erhalten, wie Investorenschutz und geistiges Eigentum." Auf vielen Feldern ehemals staatlicher Regulierung entstünden heute private Ersatzformen. Rhode nannte beispielhaft den "Global Compact" der Vereinten Nationen. Bis zum Sommer 2000 hätten 60 Unternehmen, unter anderen auch Daimler-Chrysler, diese Initiative unterzeichnet. Auch die "Leitsätze für multinationale Unternehmen" der OECD deckten inzwischen alle international anerkannten Kernarbeitsnormen.

Als gravierende Schwachstelle der allgemeinen Leitlinien wie Global Compact der UN oder auch OECD-Leitlinien bezeichnete es Rhode, dass sie keine einklagbaren Rechtsstandards bieten. Unternehmen seien in vielen Fällen heute mächtiger als die Staaten, betonte der Gewerkschafter. Die Mehrheit der Unternehmen insistiere auf der Unverbindlichkeit der Leitlinien, - denn rechtsverbindliche Regelungen seien mit der Umsetzung und mit Prüfmechanismen verbunden, die Geld und Mühe kosteten. "Verbindlichere Vorgaben und Möglichkeiten zur Überwachung, das ist genau das, was die Gewerkschaften brauchen, wenn wir ernsthaft gegen die Verletzung von Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen in der Welt vorgehen wollen", stellte Rhode fest.

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall (IGM) Lyoner Str. 32 60528 Frankfurt Telefon: 069/66930 Telefax: 069/66932843

NEWS TEILEN: