Pressemitteilung | IG Metall - Industriegewerkschaft Metall

IG Metall besteht auf Grundsicherung im Alter

(Frankfurt/Main) - Die IG Metall besteht auf einer bedarfsorientierten Grundsicherung für Rentner einschließlich der dauerhaft Erwerbsgeminderten. In einem Brief an alle Ministerpräsidenten und die Mitglieder des Vermittlungsausschusses erinnert die IG Metall daran, dass die Bundesregierung eine solche Grundsicherung für Rentner und Erwerbsgeminderte versprochen habe. Damit sollte die befürchtete Altersarmut breiter Bevölkerungsteile durch die Senkung des paritätisch finanzierten Rentenniveaus verhindert werden, heißt es in dem vom IG Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel und Vorstandsmitglied Horst Schmitthenner unterzeichneten Schreiben, das die IG Metall am Donnerstag veröffentlichte.

Die Diskussionen in den Arbeitsgruppen des Vermittlungsausschusses ließen befürchten, dass gerade dieses Element der Rentenreform, wonach ein Rentner mindestens eine Rente in der Höhe der Sozialhilfe erhalten muss, angeblichen fiskalpolitischen Zwängen weichen solle, heißt es in dem Brief. Sowohl die Bundesregierung als auch die Opposition hätte den Anspruch gehabt, eine sozial gerechte Rentenreform umzusetzen. „Eine Streichung der Bestimmungen würde die gesamte Rentenreform noch weiter vom Ziel der sozialen Gerechtigkeit abbringen und die Politikverdrossenheit im Land erhöhen“, kritisiert die IG Metall.

Auch die Überlegungen im Vermittlungssauschuss, die Bestimmungen zur bedarfsorientierten Grundsicherung nur noch auf Altersrentner, nicht aber auf die dauerhaft Erwerbs­geminderten zu beziehen, weist die IG Metall zurück. Die Erwerbsgeminderten seien durch die Neuregelung des Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrechtes und den damit verbundenen finanziellen Abschlägen wegen der Erhöhung des Rentenalters besonderen Kürzungen ausgesetzt. Gerade dieser Personenkreis sei auf eine bedarfsorientierte Grundsicherung angewiesen, betont die IG Metall. Die Gewerkschaft fordert die Ministerpräsidenten und Mitglieder des Vermittlungsausschusses auf, dafür zu sorgen, „dass zumindest die vom Bundestag beschlossenen Bestimmungen zur bedarfsorientierten Grundsicherung erhalten bleiben und nicht durch das Vermittlungsverfahren verwässert werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall (IGM) Lyoner Str. 32 60528 Frankfurt Telefon: 069/66930 Telefax: 069/66932843

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