Pressemitteilung | IG Metall - Industriegewerkschaft Metall

IG Metall begrüßt Gesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen

(Frankfurt am Main) - Die IG Metall hat die Verabschiedung des Gesetzes zu Leiharbeit und Werkverträgen durch den Deutschen Bundestag begrüßt. "Damit wird der Koalitionsvertrag trotz erheblicher Widerstände aus der Wirtschaft umgesetzt und Verbesserungen für Leiharbeiter und Werkvertragsbeschäftigte erreicht", sagte Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, am Freitag in Frankfurt.

Der Gewerkschafter wies zugleich darauf hin, dass nicht alle gewerkschaftlichen Forderungen im Gesetz berücksichtigt wurden. "Insbesondere in Bezug auf den Einsatz von Werk- und Dienstleistungsverträgen haben wir uns mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte erhofft", sagte Hofmann. Die IG Metall werde deshalb weiter an betrieblichen und tariflichen Lösungen arbeiten, um unfaire Arbeitsbedingungen zu bekämpfen.

Beim Einsatz von Leiharbeit enthalte das Gesetz einige konkrete Verbesserungen, vor allem werde der weit verbreiteten Praxis des beliebigen Statuswechsels zwischen (Schein-)Werkvertrag und Leiharbeit ein wirksamer Riegel vorgeschoben. Dies sei ein wichtiger Schritt in Richtung einer besseren Ordnung am Arbeitsmarkt. Gleichzeitig bleibe der Spielraum für tarifliche Lösungen erhalten. "Die IG Metall hat in diesem Bereich über 40.000 Mitglieder und ist für deren Interessenswahrung verantwortlich. Wir sehen in dem Gesetzentwurf eine gute Basis, diese Beschäftigten auch in Zukunft tarifpolitisch wirksam zu vertreten", sagte Hofmann. Die bisherigen Handlungsmöglichkeiten der Tarifvertragsparteien seien durch das Gesetz nun enger gefasst: Nach spätestens 15 Monaten müsse ein im Vergleich zu Stammbeschäftigten gleichwertiges Arbeitsentgelt gezahlt werden. Außerdem sei die Festlegung einer Höchstüberlassungsdauer zwingend. "Das Gesetz gibt den Tarifvertragsparteien dabei den Spielraum, branchenbezogene Lösungen zu finden. So halten wir es weiter für sinnvoll, nicht das Abmelden des Leiharbeiters nach Erreichen einer Höchstüberlassung anzustreben, sondern dessen Übernahme in den Stammbetrieb. Das können aber nur die Tarifvertragsparteien, nicht der Gesetzgeber regeln", betonte Hofmann.

Die IG Metall strebt nun nach Verabschiedung des Gesetzes an, auf Basis vorangegangener Sondierungen und Diskussionen in den Bezirken mit den Arbeitgeberverbänden der Entleihunternehmen und der Leiharbeitsbranche notwendige Anpassungen der Tarifverträge zu vereinbaren.

Quelle und Kontaktadresse:
IG Metall Industriegewerkschaft Metall Vorstand Pressestelle Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt am Main Telefon: (069) 6693-0, Fax: (069) 6693-2843

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