IG BAU verteidigt Tarifautonomie: Weihnachtsgeld und Mindestlöhne gesichert
(Frankfurt am Main) - Nach Tarifkommission und Bundesvorstand der IG BAU haben nun auch die beiden Bauarbeitgeberverbände die vor zwei Wochen ausgehandelten Tarifvorschläge zum 13. Monatseinkommen und zu den Mindestlöhnen im Baugewerbe angenommen.
Damit bleibt das Weihnachtsgeld in Höhe von 1375 Euro für einen Facharbeiter bzw. 55 Prozent eines Monatsgehalts für Angestellte erhalten. Erstmals sind aber betriebliche Abweichungen nach unten und oben erlaubt. In Verhandlungen mit dem Betriebsrat kann die Jahressonderzahlung maximal nur bis zu einem Sockelbetrag von 780 Euro abgesenkt werden.
Die Bauwirtschaft betritt damit tarifpolitisches Neuland, erklärte der IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel. Wir sichern den Beschäftigten den vollen tariflichen Anspruch und gestalten die Mindestarbeitsbedingungen in Wahrnehmung unserer Tarifautonomie. Betriebsrat und Beschäftigte erhalten zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Tarifvertrages. Eine Einmischung der Politik im Sinne der von Union und FDP diskutierten Abschaffung der Tarifautonomie lehnen wir ab. Sie ist nicht nur schädlich, sondern wie man sieht höchst unnötig.
Ebenfalls angenommen wurden die Tarif-Vereinbarungen zu den neuen Mindestlöhnen im Baugewerbe. Ab dem 1. November gelten folgende Mindestsätze: Für Hilfsarbeiter auf Baustellen in den alten Bundesländern und Berlin 10,36 Euro (Ost: 8,95 Euro) und für Fachwerker der Mindestlohn II in Höhe von 12,47 Euro (Ost: 9,65 Euro).
Eine Unterschreitung des Mindestlohns führt zu Geldbußen bis zu 500.000 Euro. Mit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist in den nächsten Tagen zu rechnen.
Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Bundesvorstand (IG BAU)
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