IG BAU: Gesetzesentwurf für Fachkräftezuzug hat noch Lücken
(Frankfurt am Main) - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßt grundsätzlich, dass die Bundesregierung die Frage der Einwanderung von Fachkräften gesetzlich regeln will. Sie kritisiert aber den nun vorliegenden Gesetzesentwurf als unzureichend.
Wesentlich bei der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt ist es aus Sicht der IG BAU, dass klare Leitplanken gesetzt werden, die eine Ausbeutung von Beschäftigten verhindern. Der Gesetzentwurf bringt Erleichterungen für Arbeitgeber, die Beschäftigte mit beruflicher Qualifizierung aus Drittstaaten anstellen wollen. Er enthält aber keine zusätzlichen flankierenden Schutzmaßnahmen für bessere Arbeitskontrollen und gegen Lohndumping.
"Die IG BAU ist offen gegenüber Zuwanderung von Fachkräften, wenn diese nach fairen Regeln und tarifgebunden erfolgt. Diesem Anspruch wird das Gesetz nur unzureichend gerecht", sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. "Ohne Beteiligung der Sozialpartner geht es nicht. Sie kennen als Experten genau die Bedarfe an Fachkräften und Qualifikationsanforderungen in den einzelnen Berufen. Die Sozialpartner müssen deshalb bei den Regeln zur Fachkräftezuwanderung vor allem bei der Frage, wer Fachkraft ist und welche Qualifikationen er dafür braucht, beteiligt werden. Parallel müssen die Arbeitskontrollen verbessert werden." Die IG BAU kritisiert, dass der Gesetzentwurf Arbeitgebern die Möglichkeit eröffnet, arbeitssuchende Fachkräfte aus Drittstaaten für Probearbeiten sechs Monate lang zu beschäftigen. Diese Regelung kann von Arbeitgebern leicht ausgenutzt werden, um Fachkräfte unter Tarif zu beschäftigen. "Der Ausbeutung von Beschäftigten muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden," so Robert Feiger weiter. Zudem müssen Fachkräfte aus Drittstaaten in Zukunft ohne Konsequenzen für ihren Aufenthaltsstatus den Arbeitgeber wechseln können, so dass sie nicht gezwungen sind, schlechte Arbeitsbedingungen zu akzeptieren.
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