IG BAU für Lockerungen im Handwerk / Meisterbrief bleibt als Gütesiegel bedeutsam
(Bruchsal) - Das für Handwerk und Berufliche Bildung verantwortliche Bundesvorstandsmitglied der IG Bauen-Agrar-Umwelt, Dietmar Schäfers, forderte anlässlich einer Handwerkskonferenz der IG BAU am 11. Mai in Bruchsal dazu auf, die starren und verstaubten Strukturen des Handwerkes aufzubrechen. Dadurch sollen Betriebsgründungen erleichtert und neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Das Handwerk in Deutschland hat nur dann eine Zukunft, wenn es weiterhin auf Qualität setzt, so Dietmar Schäfers. Aus diesem Grund, so Schäfers, ist der Meisterbrief als das anerkannte Gütesiegel des deutschen Handwerks unverzichtbar. Das zeige sich auch daran, dass der Meisterbrief für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Handwerk eine wichtige Karrierechance und Aufstiegsvoraussetzung darstelle. Viele Gesellinnen und Gesellen im Handwerk machten ihre Meisterprüfung, auch wenn sie damit nicht unmittelbar einen eigenen Handwerksbetrieb gründen wollten, so Schäfers.
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, die Handwerksgewerkschaft im DGB, unterstützt jedoch die Haltung der Bundesregierung zur Lockerung des so genannten Meisterzwangs, sagte Schäfers. Bislang gelte, dass die selbstständige Führung eines Handwerksbetriebs nur zulässig ist, wenn der Inhaber den Meisterbrief besitzt. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt fordert nunmehr, dass auch Gesellen einen Betrieb eröffnen können, wenn sie nachweislich sechs Jahre erfolgreich in Führungspositionen gearbeitet haben oder einen Meister im Betrieb beschäftigen. Anders als die Bundesregierung möchte die IG BAU, so Schäfers, dass bereits nach sechs und nicht erst nach zehn Jahren Gesellen eigene Betriebe gründen können, um eine Inländerdiskriminierung zu verhindern.
Weiter fordert Schäfers, in der so genannten Anlage A der Handwerksordnung hier wird ein Meisterbrief zwingend benötigt nur solche Berufe aufzunehmen, deren Tätigkeiten Gefahren für Mensch und Umwelt abwehren. Alle anderen Gewerke können in die Handwerksordnung in der Anlage B geführt werden. In diesen Gewerken gilt der Meisterbrief weiterhin als Qualitätssiegel für hervorragende Arbeit.
Die vorgesehene Deregulierung mache den Meisterbrief jedoch nicht überflüssig: Dieses Qualitätssiegel, in dem fachliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie die Fähigkeit zur Ausbildung zusammengefasst sind, wird sogar an Bedeutung gewinnen, glaubt der Gewerkschaftsvorstand. Der Meisterbrief signalisiere dem Verbraucher, dass er sich auf die Qualität der Arbeit verlassen könne. Dies gelte auch für junge Menschen, die sich für eine Ausbildung interessieren.
Schäfers forderte, dass bei allen Betrieben, ob nun nach Anlage A oder Anlage B der Handwerksordnung, verpflichtend nachgewiesen werden muss, dass eine Ausbildereignung vorliegt. Nur durch eine ordentliche Ausbildung kann dem Kunden auch eine ordentliche Qualität an Arbeit geliefert werden und das nennen wir nachhaltigen Verbraucherschutz, erklärte Schäfers.
Neben der Qualität der Ausbildung macht sich der Gewerkschafter auch Sorgen um die Zahl der Ausbildungsplätze. Von 1994 bis zum 31.12.2002 wurden 68,92 Prozent weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen. In der Gesamtzahl wurden in dieser Zeit von 1994 bis zum 31.12.2002 55 972 Ausbildungsplätze in der Bauwirtschaft vernichtet. Wohl wissend, dass das Handwerk mehr als 50 Prozent der betrieblichen Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt, warnt Dietmar Schäfers die Handwerksbetriebe davor, eine weitere Reduzierung der Ausbildungsplätze als Druckmittel zum Erhalt des großen Befähigungsnachweises einzusetzen.
Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Bundesvorstand
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Telefon: 069/95737-0, Telefax: 069/95737800
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