IASB veröffentlicht Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge (IFRS 4)
(Berlin) - Am 31. März 2004 hat das International Accounting Standards Board
(IASB) den lang diskutierten Versicherungsstandard IFRS 4 Versicherungsverträge veröffentlicht. Damit ist die Phase I des IASB-Projektes Versicherungsverträge abgeschlossen. Dieser für eine Übergangsphase geltende Standard IFRS 4 wird von den deutschen Versicherern begrüßt, insbesondere da er Klarheit schafft, wie Versicherungsverträge ab 2005 nach IAS zu bilanzieren sind.
Dieser Rechnungslegungsstandard gilt für die ab 2005 beginnende Übergangsphase. Er gilt für alle Versicherungsunternehmen, die verpflichtend oder freiwillig ihren Konzernabschluss nach IAS/IFRS oder ihren Einzelabschluss freiwillig nach IAS/IFRS erstellen. IFRS 4 sieht vor, dass Unternehmen, die bereits nach IAS bilanzieren, weitgehend ihre bisherige Bilanzierungspraxis fortsetzen können. Eine Erhöhung der Vergleichbarkeit und Transparenz der Abschlüsse soll über erweiterte Offenlegungspflichten, insbesondere im Anhang, erreicht werden. Das IASB wurde von der Versicherungswirtschaft darin bestärkt, in der Phase I im Wesentlichen an den bisherigen Bilanzierungspraktiken festzuhalten. Die vom IASB vorgeschlagenen grundlegenden Änderungen in der Bilanzierung von Versicherungsverträgen bedürfen nämlich noch einer intensiveren Erörterung, da sie derzeit das Geschäftsmodell der Versicherer nur unzureichend abbilden.
Das IASB hat aufgrund internationaler Vorbehalte seine Forderung aufgegeben, Fair Value-Angaben für die aus Versicherungsverträgen resultierenden Forderungen und Verpflichtungen erstmalig zum 31. Dezember 2006 vorzuschreiben. Allerdings hält das IASB an seinem Vorschlag fest, den Ansatz von Großrisiken- und Schwankungsrückstellungen in einer IAS-Bilanz nicht zuzulassen. Davon unberührt bleibt die Bilanzierung nach HGB.
Dieser Standard muss noch den Endorsement-Mechanismus auf europäischer Ebene durchlaufen, um in das europäische Recht übernommen werden zu können.
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