Pressemitteilung | Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)

IAS: Deutschland muss Mitgliedstaatenwahlrechte ausüben

(Berlin) – Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, bewertet die Verabschiedung der europäischen IAS-Verordnung als Meilenstein auf dem Weg zu einheitlichen Rechnungslegungsvorschriften in der Europäischen Union. Durch die Einführung der International Accounting Standards (IAS) ab 2005 sei nun Rechts- und Planungssicherheit für kapitalmarktorientierte Gesellschaften, die einen Konzernabschluss aufstellen, gegeben.

Besonders positiv bewertet der VÖB die in der IAS-Verordnung enthaltene Übergangsvorschrift für Unternehmen, von denen ausschließlich Schuldtitel zum Handel in einem geregelten Markt zugelassen sind. Diese müssten ihre Konzernrechnungslegung erst ab 2007 auf IAS umstellen. Die in einem geregelten Mark gehandelten Schuldtitel seien gegen Bonitätsverschlechterungen besser abgesichert als Aktien. Daher hält der VÖB hier eine zeitlich spätere Anwendung von IAS für gerechtfertigt. Ferner begrüßt der VÖB die den Mitgliedstaaten eingeräumte Option, den unter den Anwendungsbereich der IAS-Verordnung fallenden Unternehmen zu ge-statten, auch ihren Einzelabschluss nach IAS aufzustellen. Der VÖB fordert, dass diese Mitgliedstaatenwahlrechte von Deutschland ausgeübt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) Lennéstr. 17 10785 Berlin Telefon: 030/81920 Telefax: 030/8192222

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