Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Hundt: Vermittlungsverfahren muss betriebliche und private Alterversorgung verbessern

(Berlin) - Die deutschen Arbeitgeber fordern Koalition und Opposition auf, im Vermittlungsverfahren die Rahmenbedingungen für die betriebliche und private Alterversorgung gegenüber dem vorliegenden Gesetz zu verbessern und die erforderlichen Entscheidungen möglichst rasch zu fällen, erklärte der Präsident der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, Dr. Dieter Hundt, heute in Berlin. Die Einführung einer ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge ist die einzige echte strukturelle Reform der Alterssicherung. Diese Chance darf jetzt allerdings nicht vertan und die entsprechende Weichenstellung nicht blockiert werden, sagte Hundt.

Die Selbstverantwortung des Bürgers muss Vorrang vor bürokratischer Überreglementierung haben. Für die betriebliche Altersversorgung kommt es darauf an, die Regelungen an den tatsächlichen betrieblichen Gegebenheiten auf freiwilliger Basis und an den bereits getroffenen tarifvertraglichen Vereinbarungen zu orientieren. Das Gesetz muss der Praxis, die sich über Jahrzehnte entwickelt hat, folgen und nicht umgekehrt.

Schon nach derzeitigem Stand steigt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig auf über 22 Prozent. In keinem Fall darf das Vermittlungsverfahren daher zu Leistungsausweitungen und damit zu zusätzlichen Belastungen der Beitragszahler führen. Dies gilt insbesondere für die Hinterbliebenenversorgung, erklärte Hundt.

Darüber hinaus sollten im Vermittlungsverfahren die Pläne für eine Grundsicherung aufgegeben werden. Sie ist ordnungspolitisch falsch und mit zusätzlichen Kosten in Milliardenhöhe verbunden. Für eine "Sozialhilfe de luxe" besteht weder heute noch auf absehbare Zeit ein Bedarf, sagte Hundt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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