HRK-Präsident begrüßt Beschluss der KMK zum ZVS-Verfahren / Möglichst viele Länder sollten Selbstauswahlrecht der Hochschulen auf 50 Prozent ausweiten
(Bonn) - Zufrieden über das gestrige Votum der Kultusministerkonferenz (KMK), ein stärkeres Selbstauswahlrecht der Hochschulen im ZVS-Auswahlverfahren zu ermöglichen, hat sich am 7. März in Heidelberg der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Dr. Klaus Landfried, geäußert: Die KMK hat Handlungsfähigkeit bewiesen. Wenn die rechtlichen Vorgaben entsprechend geändert sind, kann jedes Land den Hochschulen ein vorrangiges Auswahlrecht für die Hälfte der Studienplätze geben. Wir appellieren an die Länder, dieses von Baden-Württemberg vorgeschlagene Modell zu wählen."
Nur im Rahmen dieses Modells sei eine echte Auswahl durch die Hochschulen möglich. Die geltende, noch von der ZVS erarbeitete Regelung einer nachrangigen Hochschulauswahlquote von 24 Prozent rechtfertige den erhöhten Aufwand nicht. Daher hätten die Hochschulen ihre Möglichkeiten bislang nur zögernd genutzt. "Die Hochschulen wollen unter den Besten auswählen", so Landfried. "In dem alten Verfahren ist das aufgrund der Nachrangigkeit der Hochschulauswahl nicht möglich. Die KMK hat nun Handlungsspielraum geschaffen, indem sie neben einem Modell, das eine weiterhin nachrangige Hochschulauswahl vorsieht, das 50 Prozent-Modell ermöglicht.
Der HRK-Präsident ergänzte weiter: Durch die nun mögliche fachspezifische Gewichtung von Fächernoten im Rahmen der Hochschulauswahl wird das Abitur gestärkt und nicht abgewertet, wie kurzsichtige Kritiker meinen: Notentaktik tritt in den Hintergrund, Studienbewerberinnen und -bewerber, die in der Oberstufe für das angestrebte Studium relevante Fächer belegt haben, können belohnt werden.
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