HRK fordert mehr Freizügigkeit für Forscher in Europa / Klärungsbedarf bei der Mitnahme von Altersversorgungsansprüchen
(Bonn) - Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich mit den Teilnehmern der internationalen Bologna-Konferenz Penalized for Being Mobile? dafür ausgesprochen, die Mitnahme von Altersversorgungsansprüchen im Europäischen Hochschulraum zu verbessern. Damit könnte die Mobilität von Hochschulpersonal erheblich erleichtert werden, erläuterte HRK-Präsidentin Prof. Dr. Margret Wintermantel am Mittwoch (6. August 2008) in Bonn.
Forscherinnen und Forscher dürfen nicht länger durch unvereinbare nationale Regelungen in den verschiedenen Alterssicherungs- und Steuersystemen für Mobilität `bestraft´ werden, sagte Wintermantel. Inflexible Sozialversicherungsverhältnisse behinderten jede Form von Mobilität. Unvereinbarkeiten und nationalstaatliche Überregulierung müssten dringend weiter abgebaut werden.
Die Mitnahmemöglichkeiten von Alterssicherungsansprüchen müssten unbedingt verbessert werden. Bei den Zusatz- bzw. Betriebsrenten fehlt derzeit noch jede Koordination. Deshalb regten die Konferenzteilnehmer eine Initiative zur Gründung eines Europäischen Pensionsfonds für mobile Forscher an. Dieser Fonds könnte aus öffentlichen und privaten Mitteln finanziert werden und nach nationalen gesetzlichen Regeln die Zusatz- bzw. Betriebsrenten auszahlen.
Er könnte die Zusatzrentenansprüche koordinieren und zu mehr Transparenz führen.
Nach Auffassung der HRK ist eine professionelle zielgruppengerechte, individuelle Beratung nötig. Die HRK empfiehlt Versicherungsanbietern und Personalabteilungen der Hochschulen, die persönliche Beratung für mobile Wissenschaftler zu intensivieren.
Quelle und Kontaktadresse:
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Susanne Schilden, Pressereferentin
Ahrstr. 39, 53175 Bonn
Telefon: (0228) 8870, Telefax: (0228) 887110
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