HRK fordert Durchlässigkeit bei der Zulassung zu Master und Promotion / Keine formale Abschottung zwischen Universitäten und Fachhochschulen
(Bonn) - Gegen eine formale Abschottung zwischen Universitäten und Fachhochschulen innerhalb des gestuften Studiensystems hat sich der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) am 10. Februar in Bonn gewandt. Das widerspreche den Zielen der Studienstrukturreform mit der Einführung von Bachelor und Master. Hintergrund des Senats-Beschlusses ist eine Untersuchung der Prüfungsordnungen für Master-Studiengänge an den Universitäten. Eine Reihe dieser Prüfungsordnungen sieht keine Zulassung von Fachhochschulabsolventen vor.
"Durch die Reform soll unser Studiensystem flexibler werden, auch hinsichtlich der Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen", erläuterte dazu HRK-Präsident Professor Dr. Peter Gaehtgens. Der Senat wolle mit seinem Beschluss die Verantwortlichen in den Fakultäten an dieses Ziel erinnern. Zwar solle die Verantwortung für die Zulassungsentscheidung bei den Universitäten unberührt bleiben. Diese müsse jedoch auf der Grundlage der fachlichen Qualifikation der Bewerber und nicht rein formaler Unterscheidungen getroffen werden. Gleiches gelte für die Zulassung zur Promotion.
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Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
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