Host-Provider von YouTube-DL haftet als Teilnehmer und auf Schadensersatz
(Berlin) – Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) begrüßt die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts, die Berufung des Beklagten in vollem Umfang zurückzuweisen. Damit wird das Urteil des Landgerichts bestätigt, mit dem die Beklagten bereits dazu verpflichtet wurden, die Stream-Ripping-Software YouTube-DL nicht mehr bereitzustellen. Zugleich wurde die grundsätzliche Haftung auf Schadensersatz festgestellt. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Revision nicht zugelassen. Das Software-Tool hat es unzähligen Stream-Ripping-Diensten ermöglicht, Musik von lizenzierten Plattformen unter Umgehung technischer Schutzmaßnahmen – und damit rechtswidrig – herunterzuladen. Auf Basis solcher Tools und Dienste werden Künstler:innen und Rechteinhaber:innen ihnen rechtmäßig zustehende Einnahmen entzogen.
René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik des BVMI, betont: „Eine weitere gerichtliche Klarstellung und Warnung. Nicht nur gegenüber den Anbietern von Stream-Ripping-Tools und den Betreibern der entsprechenden Dienste, sondern auch gegenüber den Host-Providern: Rechtsverletzungen haben Konsequenzen und keiner soll davon profitieren. Man sollte also besser nicht darauf vertrauen, sich der Haftung einfach entziehen zu können.“
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI), Sigrid Herrenbrück, Leiter(in), Linienstr. 152, 10115 Berlin, Telefon: 030 590038-0, Fax: 030 590038-38