Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

Hoppe: Arztberuf muss wieder Berufung werden

(Ludwigshafen) - "Nach der Reform ist vor der Reform! Deshalb begrüßen wir ausdrücklich das Bemühen von Bundesgesundheitsministerin Schmidt, nach neuen Lösungen zu suchen und die Beteiligten des Gesundheitswesens dabei mit einzubeziehen", sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe zur Eröffnung des 104. Deutschen Ärztetages in Ludwigshafen. Das Gesundheitswesen brauche weitere und vor allem nachhaltige Reformen. "Solche Reformen müssen den Anforderungen einer angemessenen Patientenversorgung und den Notwendigkeiten einer modernen Medizin entsprechen. Wir müssen die Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung so gestalten damit der Beruf wieder Berufung sein kann!", forderte Hoppe.

Bei der Reform des Gesundheitswesens könne man sicher auch aus der Diskussion um die Rentenversicherung lernen. Wie bei der Alters­versicherung hätten sich bei der Gesundheitsversorgung die volkswirtschaft­lichen und gesellschaftlichen Voraussetzungen grundsätzlich geändert. Altersentwicklung, Leistungsfähigkeit der Medizin, Veränderungen der Einkommensstrukturen und entwickeltes Anspruchsdenken der Versicherten machten ein unvoreingenommenes Nachdenken über die Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig. „Grundlage muss auch nach unserer Auffassung weiterhin der Solidargedanke sein. Allerdings muss das Verhältnis von Solidarität Subsidiarität und Eigenverantwortung neu austariert werden. Solidarität bedeutet: Einen Beitrag nach Leistungsfähigkeit zu geben, die Gemeinschaft nur nach Bedarf zu belasten“, sagte Hoppe.

Dementsprechend müsste die unsolidarische Entwicklung der Beiträge korrigiert werden. „Die ausschließliche Anbindung der Krankenversicherungsbeiträge an die Lohneinkommen ist nicht mehr gerecht“, sagte Hoppe an Bundesgesundheitsministerin Schmidt gerichtet.

In der Relation zu anderen Einkommen sei der Anteil des Lohneinkommens in den letzten Jahren stark gesunken. Das bedeute, dass immer weniger Personen die Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung auf ihren Schultern tragen. Hinzu komme die enorme Belastung der GKV durch versicherungsfremde Leistungen, die entweder über Steuern finanziert werden müssten oder in die Eigenverantwortung der Versicherten gehörten. „Deshalb ist Diskussion um Leistungsumfang der GKV dringend notwendig. Längst sind die Menschen erwachsen genug mit zu bestimmen, wie weit und wie intensiv der Versicherungsschutz über das Notwendige hinausgehen soll“, sagte der Ärztepräsident.


PID: Gesetzgeber soll Klärung der Rechtslage herbeiführen

Hoppe nahm auch zur aktuellen Debatte um die Zulässigkeit genetischer Tests an Embryonen Stellung. „Momentan haben wir eine völlig inkonsistente Rechtslage, die auch der Verfassung nicht entsprechen kann. Deshalb appellieren wir dringend an den Gesetzgeber, eine Klärung der Rechtslage herbeizuführen und für den Fall einer Zulassung der PID weitere Kriterien einer restriktiven Handhabung mitzugestalten“, sagte Hoppe. Ungeklärt sei momentan auch, warum ein künstlich gezeugter Embryo im Reagenzglas nicht untersucht werden dürfe, während dies bei einem Embryo im Mutterleib legal sei. Außerdem müsse Klarheit darüber bestehen, ob sich die Möglichkeit eines Spätschwangerschaftsabbruchs nach Pränataldiagnostik mit einem Verbot der PID widerspruchsfrei vereinbaren lasse.

„Durch ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik allein ist die Welt nicht in Ordnung zu bringen. Die Problematik ist komplexer und sollte nicht simplifiziert diskutiert werden. Ich mahne aber zugleich, dass wir dann die PID unter strikter Kontrolle halten müssen, damit nicht Antworten gesucht werden auf Fragen, die wir nicht stellen wollen. Dann nämlich wäre PID tatsächlich der erste Schritt in Richtung Selektion“, sagte Hoppe.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Herbert-Lewin-Str. 1 50931 Köln Telefon: 0221/40040 Telefax: 0221/4004388

NEWS TEILEN: