Homeoffice, aber richtig: DGB will Digitalisierungsschub durch Corona fair gestalten
(Berlin) - Nie wurde so viel über Homeoffice geredet, wie jetzt - der DGB fordert, künftig ein Recht auf Arbeit von zu Hause aus einzuführen, damit Beschäftigte Wegezeiten sparen und mehr zeitliche Freiräume gewinnen. Dafür müssten klare Regeln gelten und Fehlentwicklungen wie unbegrenzte Erreichbarkeit oder unbezahlte Überstunden vermieden werden. "Wir erleben einen großen Digitalisierungsschub in der Corona-Krise, der für die Zukunft fair gestaltet werden muss", sagt Christian Hoßbach, Vorsitzender des DGB Berlin-Brandenburg.
Beschäftigte sollten nach Auffassung des Gewerkschaftsbundes das Recht haben, von zu Hause aus arbeiten zu können - wo es betrieblich möglich ist. Wichtig sei Freiwilligkeit: Der Arbeitgeber soll Homeoffice nicht gegen den Willen der Beschäftigten anordnen können; Beschäftigte müssten zudem ein Rückkehrrecht auf den Arbeitsplatz im Betrieb haben. Arbeits- und Gesundheitsschutz gelten auch im Heimbüro, so der DGB: "Homeoffice hebelt weder die Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten nach Arbeitszeitgesetz noch sonstige Schutzregeln für Beschäftigte aus", sagt Hoßbach. "Im digitalen Wandel stecken große Produktivitätsreserven - die wollen wir fair verteilt sehen. Mobiles Arbeiten ist kein Sparprogramm oder Vehikel für mehr Arbeitsdruck, sondern muss gesetzlich klar geregelt und betrieblich gut umgesetzt werden."
Die Möglichkeit, tageweise im Homeoffice zu arbeiten, könne auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. "Gerade in Brandenburg sind lange Anfahrtszeiten zur Arbeit gängig, die gesundheitlich belasten und gerade Beschäftigte mit Verpflichtungen für Kinder oder Pflegebedürftige unter besonderen Druck setzen", sagt der DGB-Vorsitzende. "In der aktuellen Pandemie-Situation findet mobiles Arbeiten oft improvisiert und unter schwierigen Bedingungen statt - etwa bei gleichzeitiger Betreuung von Kindern. Das ist keine Blaupause für die Zukunft", stellt Hoßbach klar. Gut sei aber, dass das Thema ins Bewusstsein rücke und jetzt als Gestaltungsaufgabe auf die Tagesordnung komme.
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