Home-Service-Funktion www.aponet.de vorübergehend deaktiviert / Widerspruchsverfahren wird eingeleitet
(Berlin) - Nach Zustellung einer Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Baden-Baden hat die ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände die Home-Service-Funktion auf www.aponet.de vorübergehend deaktiviert. Hierbei handelte es sich um die Möglichkeit, Arzneimittel nicht nur in der wohnortnahen Apotheke zu bestellen, sondern im begründeten Einzelfall diese auch durch Personal der Apotheke nach Hause bringen zu lassen. Im Gegensatz zum Versandhandel mit Arzneimitteln, der bis zum 31. Dezember 2003 noch verboten ist, ist diese Hauszustellung ausdrücklich in § 17, Satz 2 der Apothekenbetriebsordnung für die Fälle erlaubt, in denen der Patient daran gehindert ist, eine Apotheke aufsuchen zu können. Mehr als 10.000 der insgesamt 21.000 deutschen Apotheken haben diese völlig legale Funktion von aponet.de genutzt. Die ABDA wird unmittelbar nach Zustellung der Einstweiligen Verfügung das Widerspruchsverfahren einleiten.
Die jetzt zugestellte Einstweilige Verfügung war ohne mündliche Verhandlung von einem Apotheker erwirkt worden, der vor längerer Zeit in einer ähnlichen Angelegenheit verurteilt worden sein soll. Auf vielfältigen Wegen versucht er seitdem, gegen die Berufsvertretung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker vorzugehen. Hierzu nimmt er jetzt auch seine Kolleginnen und Kollegen in Anspruch. Neben der ABDA hat der klagende Apotheker nach Medienberichten mehr als 6.000 Apotheker abgemahnt, die diesen Service nutzten. Die ABDA hat sofort allen abgemahnten Apotheken empfohlen, keine Unterlassungserklärung abzugeben, sondern sich zentral juristisch vertreten zu lassen. Bei allen in Frage kommenden Gerichten wurden Schutzschriften hinterlegt. Auch wenn es sich beim Home-Service nicht um Versandhandel, sondern um eine völlig legale, gesetzlich geregelte Dienstleistung handelt, sind wir durch die Einstweilige Verfügung verpflichtet, die Service-Funktion des aponet bis zur gerichtlichen Klärung abzustellen, betonte Prof. Rainer Braun, Hauptgeschäftsführer der ABDA.
Der Bundesrat hat am 17. Oktober der Gesundheitsreform (GKV-Modernisierungsgesetz) zugestimmt. Damit wird der Versandhandel mit Arzneimitteln ab dem 1. Januar 2004 unter bestimmten Bedingungen in Deutschland erlaubt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)
Jägerstr. 49-50, 10117 Berlin
Telefon: 030/40004132, Telefax: 030/40004133