Pressemitteilung | k.A.

Hoher Strompreis bestraft Unternehmen doppelt – Konzessionsabgabepflicht ausgeweitet

(Essen) - Die Zahl der Unternehmen, die 2004 von ihren Stromversorgern mit 0,11 Ct/kWh Konzessionsabgabe zusätzlich zum Elektrizitätspreis belastet werden, steigt gegenüber dem Vorjahr erneut an, darauf weist der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft hin. Grundlage hierfür sei die Konzessionsabgabeverordnung. Unternehmen mit Strompreisen über dem amtlichen Durchschnitt – dem Grenzpreis – seien danach zusätzlich noch zur Zahlung der Konzessionsabgabe verpflichtet.

Aufgrund der abweichenden Erhebungszeiträume verhielten sich der für 2004 maßgebliche Grenzpreis und die tatsächlichen Strompreise unterschiedlich. So steige der Grenzpreis in diesem Jahr um 5,8 Prozent auf 5,63 Ct/kWh. Ermittelt werde er auf Basis des zwei Jahre zurückliegenden Preisniveaus. Der tatsächliche Strompreisanstieg 2004 liege bei den Unternehmen jedoch vielfach wesentlich höher. So zeige der am Börsenpreis orientierte VIK-Strompreisindex im vergangenen Jahr einen besorgniserregenden Preisanstieg um 19 Prozent, eine Vorgabe für die Preisabschlüsse bei Stromlieferungen 2004. Zudem würden auch die staatlich vorgegebenen Abgaben für erneuerbare Energien weiter wachsen.
Die Konzessionsabgabe bestrafe Unternehmen damit doppelt: Höhere Strompreise zögen die zusätzliche Konzessionsabgabepflicht nach sich.

Schon im Jahr 2003 sei – vor allem durch die Anhebung des Stromsteuersatzes – der Kreis der zusätzlich von der Konzessionsabgabe belasteten Unternehmen erheblich angewachsen. Dieser Trend setze sich 2004 nun fort und unterstreiche die Kritik des VIK an der Systematik der Konzessionsabgabeverordnung. Durch den Vergleich zweier weit auseinander liegender Preisentwicklungen ergebe sich zwangsläufig eine Schieflage, die sich bei den stark steigenden Strompreisen der vergangenen Jahre zum großen Nachteil der Verbraucher auswirke. Die derzeitige Konzessionsabgabeverordnung sei eine gesetzliche Regelung, die den aktuellen Gegebenheiten des liberalisierten Strommarktes nicht mehr Rechnung trage. Die Verordnung müsse dringend novelliert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen Telefon: 0201/810840, Telefax: 0201/8108430

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