Hofnachfolge und Existenzgründungen in der Landwirtschaft: Abschied von der geschlossenen Gesellschaft / LandFrauen fordern die Förderung von Existenzgründungen in der Landwirtschaft außerhalb der Erbfolge
(Berlin) - Im Gegensatz zu anderen Wirtschaftsbranchen sind im landwirtschaftlichen Berufsstand nur 10% Quereinsteiger. 90% der Hofnachfolger übernehmen den Betrieb von ihren Eltern. Existenzgründungen in der bäuerlichen Landwirtschaft außerhalb der Erbfolge, d. h. Hofübernahme durch einen familienfremden Hofnachfolger, sind in Deutschland weitgehend unbekannt.
Die Bedeutung außerfamiliärer Existenzgründungen in der Landwirtschaft wird steigen. Auch wirtschaftlich gut dastehende Haupterwerbsbetriebe haben zunehmend Probleme, die Hofnachfolge in der Familie zu regeln. Wer auch in Zukunft eine flächendeckende, bäuerliche Landwirtschaft in Deutschland will, muss sich der Frage von Existenzgründungen außerhalb der Erbfolge zuwenden.
Die Übernahme eines Familienbetriebes oder die Übernahme der Anteile von Gesellschaftern erfordert gerade in der Landwirtschaft den Einsatz von viel Eigenkapital. Um jungen Menschen diese berufliche Perspektive zu eröffnen, sind zinsgünstige Kredite erforderlich. Weiterhin ist zu erwägen, künftigen Existenzgründern die Möglichkeit zu geben, einen Teil ihres Gehaltes zweckgebunden steuerbegünstigt zu sparen. Denkbar ist weiterhin, Sparmodelle analog zur Bausparförderung für künftige Existenzgründer zu entwickeln.
Deshalb fordert der dlv:
1. Die Förderung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten, auch von Existenzgründungen außerhalb der Erbfolge, muss Teil ländlicher Strukturpolitik werden.
2. Existenzgründer, die außerhalb der Erbfolge einen Betrieb übernehmen, sind im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) gleichrangig mit Hofnachfolgern aus der Familie zu behandeln. Das bestehende Junglandwirteprogramm ist zu entbürokratisieren.
3. Zur Förderung von Existenzgründungen in der Landwirtschaft ist die Niederlassungsprämie bundesweit wieder einzuführen.
V.i.S.d.P. Lilo Schön
4. Für familienfremde Existenzgründer in der Landwirtschaft müssen an ihren Bedarf angepasste Informations-, Beratungs- und Weiterbildungsangebote entwickelt werden. Landwirtschaftlicher Berufsstand, Agrarverwaltung und private Beratungsunternehmen können auf diese Weise Potentiale, die in Existenzgründungen liegen, gemeinsam fördern.
5. Sowohl für abgebende Landwirte als auch für Existenzgründer ist vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ein Informationsangebot (z. B. Merkblatt) zu schaffen.
6. In die Lehrpläne der Fachschul- und Hochschulausbildung in den grünen Berufen muss das Thema Existenzgründung aufgenommen werden.
Neue Beratungseinrichtungen müssen nicht geschaffen werden: Die bestehende Beratungsinfrastruktur kann den besonderen Beratungsbedarf von Existenzgründern in der Landwirtschaft bedienen. Voraussetzung dafür ist, dass die Bedeutung des Themas erkannt und die Beratungsschwerpunkte entsprechend gesetzt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher LandFrauenverband e.V. (dlv), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
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