Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. (BdSt)

Höheres Kindergeld ab September - höheres Gehalt erst im Dezember / BdSt Hamburg informiert über aktuelle Steueränderungen

(Hamburg) - Im Sommer hat der Gesetzgeber beschlossen, den Grund- und Kinderfreibetrag im Einkommensteuerrecht sowie das Kindergeld zu erhöhen. Die Änderungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2015. Bis sich alle Änderungen im Portemonnaie der Bürger bemerkbar machen, dauert es jedoch noch einige Monate.

Das höhere Kindergeld wird erstmals im September ausgezahlt. Eltern erhalten im Monat vier Euro mehr pro Kind. Für das erste und zweite Kind gibt es nun 188 Euro, für das dritte Kind 194 Euro und ab dem vierten Kind 219 Euro. Für die zurückliegenden Monate kommt die entsprechende Nachzahlung automatisch im Herbst. Es ist nicht nötig, dafür einen besonderen Antrag zu stellen.

Für Alleinerziehende gilt rückwirkend ab Januar ein höherer Entlastungsbetrag. Statt 1.308 Euro werden jetzt 1.908 Euro pro Jahr steuerlich berücksichtigt. Der höhere Entlastungsbetrag für das erste Kind wird bei Alleinerziehenden mit der Steuerklasse II ab Dezember 2015 automatisch angerechnet. Alleinerziehende mit mehreren Kindern sollten dagegen selbst aktiv werden. Denn ab dem zweiten Kind erhöht sich der genannte Entlastungsbetrag um weitere 240 Euro je Kind. Dies wird allerdings nicht automatisch berücksichtigt. Alleinerziehende Elternteile mit mehreren Kindern können aber einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bei ihrem Finanzamt stellen. Tun sie dies nicht, wird der höhere Entlastungsbetrag im nächsten Steuerbescheid berücksichtigt.

Arbeitnehmer profitieren erst mit der Dezember-Lohnabrechnung von dem höheren Grundfreibetrag und können sich ggf. zum Jahresende auf eine kleine Finanzspritze freuen. Denn jetzt wird erst bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8.472 Euro Einkommensteuer fällig. Bisher lag der Betrag bei 8.354 Euro pro Jahr. Bei einem Single bringt der höhere Grundfreibetrag im Jahr 2015 maximal 23 Euro und bei Ehepaaren 46 Euro. Bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden wird sich die Änderung erst im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2015 bemerkbar machen. Den erhalten Unternehmer frühestens 2016, wenn sie die Einkommensteuererklärung abgegeben haben.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. (BdSt) Pressestelle Ferdinandstr. 36, 20095 Hamburg Telefon: (040) 330663, Fax: (040) 322680

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