Höhere Steuerbelastung bei Erbschaften ab 2004
(Bonn) - Immobilienerben und Betriebsnachfolgern drohe im Jahr 2004 eine deutliche steuerliche Verschlechterung. Ursache dafür seien Pläne der Bundesregierung sowie die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Von den anstehenden Änderungen, so Wolfgang Kastner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., seien insbesondere die Erben höherwertiger Immobilien, mehrerer Immobilien sowie von Betriebsvermögen betroffen. Bei Anhebung der Wertansätze bis auf Verkehrswertniveau könne sich im Einzelfall für Erben eine bis zu fünfmal höhere Erbschaftsteuer ergeben. Wer hierfür Vorsorge treffen wolle, so Kastner, könne nur angeraten werden, entsprechendes Vermögen so schnell als möglich auf die Nachkommen zu übertragen.
Betriebsnachfolger, so Kastner, habe der Gesetzgeber schon durch die Beschlüsse des Vermittlungsausschusses am 19.12.2003 schlechter gestellt. Bis zum 31.12.2003 gewährte der Fiskus bei Betriebsübergängen durch Erbschaft oder Schenkung einen gesonderten Freibetrag von 256.000 Euro. Ab dem 01.01.2004 beträgt dieser nur noch 225.000 Euro. Darüber hinaus wurde der besondere Bewertungsabschlag für vererbtes oder verschenktes Betriebsvermögen vom 01.01.2004 an von 40 % auf nur noch 35 % gesenkt. Gleichwohl, so Kastner, könnten sich durch weitere gesetzliche Änderungen sowie insbesondere durch den Urteilsspruch aus Karlsruhe noch weitere steuerliche Verschlechterungen ergeben, so daß auch anstehende Betriebsübertragungen nicht auf die lange Bahn geschoben werden sollten.
Ratschläge zur Vermeidung höherer Erbschaftsteuer enthalten die Ratgeber Sterben macht Erben sowie Sterben und Steuern, je 8,00 Euro zzgl. je 1,10 Euro Versand, die über die Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., Simrockallee 27, 53173 Bonn, erhältlich sind.
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