Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Höhere staatliche Förderung für „Riester-Rentner“: 2004 und 2005 Verdoppelung der Förderung im Vergleich zu den beiden Vorjahren

(Berlin) - Die Riester-Rente ist eine wichtige Form der Altersvorsorge, die 2004 noch attraktiver geworden ist. Denn 2004 steigt die Riester-Förderung: Sowohl die Zulagen als auch die Grenzen für den Sonderausgabenabzug verdoppeln sich. So steigt die Grundzulage von 38 Euro auf 76 Euro pro Jahr, und die Kinderzulage erhöht sich von bisher 46 auf 92 Euro pro Kind. Der Spielraum für die ergänzend mögliche steuerliche Förderung verdoppelt sich ebenfalls: Die Versicherungsbeiträge können nun bis zu einem Betrag von 1.050 Euro im Rahmen eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden. Der GDV weist allerdings darauf hin, dass jetzt 2 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens – abzüglich der Zulage – als Eigenleistung in den Riester-Vertrag eingezahlt werden müssen, um die volle Förderung auszuschöpfen.

Diese neuen Förderstufen gelten auch für das Jahr 2005, bis dann die nächste Erhöhung ansteht. Unter dem Strich ergeben sich zum Teil sehr hohe Förderquoten. Zu beachten ist, dass die Rente in der Auszahlungsphase voll der Steuerpflicht unterliegt. Wer 2002 einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat und bis heute noch keinen Zulagenantrag gestellt hat, kann das bis Ende 2004 nachholen, um sich die Förderung für die beiden letzten Jahre noch zu sichern.

Weitere Details zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge sind im Internet unter www.versicherungen-klippundklar.de und www.gdv.de zu finden.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Pressestelle Friedrichstr. 191-193a, 10117 Berlin Telefon: 030/20205117, Telefax: 030/20206604

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