Höhere Erbschaftsteuer gefährdet Arbeitsplätze
(Berlin) - Die Änderungen der Erbschaftsteuer in einer Hau-Ruck-Aktion bringt für Betriebsübernehmer gravierende Belastungen. Die Zukunft von Arbeitsplätzen wird erneut dem gegenwärtig vorherrschenden Fiskalismus untergeordnet, kritisierte am 7. Januar in Berlin der Steuerexperte des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Michael Alber, die Verschärfung der Besteuerung von Betriebsvermögen beim Übergang auf einen Unternehmensnachfolger. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz sei bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Wirkung ab 1. Januar 2004 der Freibetrag für Betriebsvermögen und von Anteilen an Kapitalgesellschaften von 256.000 Euro auf 225.000 Euro erheblich gesenkt und der Ansatz von darüber hinausgehendem Vermögen von 60 auf 65 Prozent erhöht worden.
Der Gesetzgeber hat mit den erbschaftsteuerlichen Regelungen in den neunziger Jahren der vom Bundesverfassungsgericht deutlich hervorgehobenen Bedeutung von Betriebsvermögen für den Erhalt und die Schaffung von Beschäftigung Rechnung getragen. Dies wird nun mit den Verschärfungen konterkariert, warnte Alber. Diese Verschärfung sei unverständlich. Schließlich gebe es gegenwärtig keinen Handlungsdruck für den Gesetzgeber, die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu verschärfen. Alber: Nicht alles, was unter dem Deckmantel des Subventionsabbaus auf Streichlisten steht, ist auch tatsächlich eine Subvention und kann nach Belieben geändert werden.
Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit und der in den kommenden Jahren anstehenden Betriebsübergänge auf einen Nachfolger seien vielmehr verlässliche Rahmenbedingungen notwendig, die die Existenz und die Fortführung von Betrieben sichern würden. Der Vorschlag des Handels, so Alber: Die Besteuerung von Erbschaften könnte sich beim Unternehmensübergang am britischen Modell orientieren. Im Erbfall sei die Erbschaftsteuer festzusetzen und dann über einen Zeitraum von zehn Jahren zu stunden. Für jedes Jahr, das ein Unternehmensnachfolger den Betrieb fortführe, solle dann die Erbschaftsteuer um ein Zehntel reduziert werden.
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