Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

Höhere Erbschaftsteuer auf Immobilien erwartet

(Bonn) - Eine Gesetzesinitiative zur Reform der Erbschaftsteuer haben soeben fünf SPD-regierte Länder gestartet. Ziel der Initiative ist es, die Bewertung von bebautem Grundbesitz im Erbschaft- und Schenkungsteuerfalle von derzeit rund 51 % des tatsächlichen Wertes auf rd. 72 % des tatsächlichen Wertes zu erhöhen. „Damit", so Wolfgang Kastner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., „könnten insbesondere bei mehrfachem Immobilienerwerb durch Erbfall oder Schenkung deutlich höhere Steuerlasten auf Erben und Beschenkte zukommen."

Die geplante Änderung würde sich insbesondere dann drastisch auswirken, wenn Immobilienbesitzer, etwa zum Zwecke der Altersvorsorge, neben dem normalen Einfamilienhaus noch weiteren bebauten Grundbesitz (Mietshäuser, Eigentumswohnungen u. ä.) besitzen würden. Während Einfamilienhäuser aufgrund der in der Familie geltenden Freibeträge (Ehegatten 600.000,00 Mark, Kinder 400.000,00 Mark) häufig völlig steuerfrei vererbt werden können, würde die geplante Änderung bei höherwertigen Immobilien in guter Großstadtlage oder bei mehrfacher Immobilienvererbung voll greifen und zu einer höheren Steuerbelastung führen.

Ein Beispiel: Ein pensionierter Freiberufler besitzt ein Einfamilienhaus im Wert von 800.000,00 Mark (Steuerwert derzeit rd. 400.000,00 Mark) und ein vermietetes Dreifamilienhaus im Wert von 1,4 Mio. (Steuerwert derzeit rd. 700.000,00 Mark). Gehen beide Immobilien durch Erbschaft oder Schenkung derzeit auf den einzigen Sohn über, zahlt dieser eine Erbschaftsteuer von 105.000,00 Mark. Wird die Bewertungsgrundlage dagegen auf rd. 72 % erhöht, schlägt der gleiche Erbfall mit Erbschaftssteuern von rd. 225.000,00 Mark zu Buche, als mehr als das Doppelte! Wer der geplanten Steuererhöhung entgehen will, sollte nach Empfehlung von Kastner noch rechtzeitig vor einer etwaigen Gesetzesänderung Grundbesitz zu derzeit noch günstigeren Wert auf Ehegatten und/oder Kinder übertragen.

Weitere Rechts- und Steuertipps zur derzeitigen Rechtslage enthalten die vom DGE-Präsidenten Wolfgang Kastner herausgegebenen Ratgeber „Sterben macht Erben" und „Sterben und Steuern", die zum Preis von jeweils 15,80 DM zuzüglich jeweils 2,00 DM Versandspesen direkt bei DGE-Präsident Wolfgang Kastner, c/o DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn, schriftlich bestellt werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Simrockallee 27 53173 Bonn Telefon: 0228/935570 Telefax: 0228/9355799

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