Höhere Belastung für Patienten durch Wegfall der Erstattungsfähigkeit
(Berlin/Tauting) - Der vorgestellte Entwurf des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes (GMG) wird nicht zu den gewünschten Einsparungen führen, sollten die rezeptfreien Arzneimittel tatsächlich aus der Erstattungsfähigkeit fallen. "Das bedeutet, dass der Gesetzgeber zukünftig bei vielen Erkrankungen die Ärzte zwingt, mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen, betont Thomas Hummels, Geschäftsführer des Deutschen Generikaverbandes. Nebenwirkungsärmere Arzneimittel mit niedrigem Risiko würden ersetzt durch häufig risikoreiche.
Die Rezeptpflicht eines Arzneimittels besagt nichts über die therapeutische Wichtigkeit für die Patientenversorgung. Der Status "rezeptfrei" bedeutet lediglich, dass das Arzneimittel ein sicheres Risikoprofil hat. Diese Aushöhlung des Versicherungsprinzips wird viele Patienten treffen und zu schweren sozialen Ungerechtigkeiten führen.
Um diese Nachteile für die Patienten zu vermeiden, werden zukünftig Umgehungsstrategien entwickelt werden, indem teure Me-too-Präparate verschrieben werden. Ein gutes Beispiel dafür sind die Thrombozytenaggregationshemmer zur Vorbeugung von Schlaganfällen und Herzinfarkten. Die derzeit am besten dokumentierte Therapie mit Acetylsalicylsäure (ASS) 100 mg würde aus der Erstattung gedrängt werden, da es nicht verschreibungspflichtig ist. Clopidogrel, heute als Reservemittel auf dem Markt, würde als verschreibungspflichtiges Mittel erstattungsfähig bleiben. Neben einigen therapeutischen Nachteilen käme es damit auch zu einer erheblichen Verteuerung der durchschnittlichen Tagestherapiekosten: ASS 100 mg kosten 0,04 Euro pro Tag, Clopidogrel hingegen 2,86 Euro pro Tag.
Die Verschreibungsfähigkeit von Arzneimitteln hängt u. a. auch von der Höhe der Wirkstärke ab. Deshalb wird es - um Zusatzbelastungen der Patienten zu vermeiden - dazu kommen, dass die Ärzte Präparate mit höheren Wirkstärken verschreiben und die Teilungsfähigkeit der Arzneimittel zur Therapie nutzen.
Wir können uns nicht vorstellen, dass diese Maßnahme von einer sozialdemokratisch-grünen Regierung wirklich gewollt sein kann, zudem die erhofften Einsparungen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro niemals zu erreichen sind, unterstreicht Hummels.
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