Pressemitteilung | k.A.

Höhere Beiträge nicht einfach hinnehmen!

(Heppenheim) - Nach dem neuen Kassenwahlrecht können Versicherte in jedem Monat des Jahres mit einer Frist von mind. 8 Wochen ihre Kasse kündigen. Wer z. B. im Januar kündigt, kann zum 1. April 2002 Mitglied in einer neuen Kasse sein. Für alle in diesem Jahr ausgeübten Wahlrechte gilt die Bindungsfrist von 18 Monaten.

"Rund 28 Mio. Versicherte müssen seit 1. Januar 2002 höhere Beiträge an ihre Krankenkasse zahlen. Deshalb lohnt es sich, Tarife und Leistungsangebote der Krankenkassen genau zu vergleichen", stellte DGVP-Präsident Ekkehard Bahlo fest.
Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten empfiehlt den Versicherten, nicht nur auf die Höhe des Beitrags zu achten, sondern auch zu prüfen, ob die Krankenkasse an Modellversuchen zur besseren Versorgung von Patienten beteiligt ist, ob ein Ansprechpartner erreichbar ist, wenn er gebraucht wird und darauf zu achten, ob die Kasse eine freundliche und kompetente Beratung bietet.

"Obwohl 95 Prozent der Leistungen im gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen einheitlich geregelt sind, ist eine sorgfältige Wahl der Krankenkasse wichtig", unterstrich Bahlo, "da sich darüber hinaus durchaus Unterschiede in Umfang und Qualität der Leistungen abzeichnen, so zum Beispiel beim oft kritischen Thema der häuslichen Pflege."

Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten machte deutlich, dass der Wechsel für die Versicherten problemlos sei. Auf Grund des "Kontrahierungszwangs" für die gesetzlichen Krankenkassen müssen sie neue Mitglieder aufnehmen. Kann sich ein Versicherter nach der Kündigung für keine andere Kasse entscheiden, bleibt die Bindung an die bisherige Kasse bestehen. Auch eine akute Krankheit ist kein Hindernis für den Kassenwechsel.

Die Versicherten- und Patientenvertretung informiert über das Thema Kassenwechsel in einem neuen Faltblatt, das mit einem frankierten Rückumschlag und zusätzlich 1,12 € in Briefmarken bei der DGVP, Lehrstraße 6, 64646 Heppenheim angefordert werden kann. Ihren Mitgliedern bietet die Patientenvertretung zusätzliche Beratung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP) Postfach 12 41 64630 Heppenheim Telefon: 06252/910744 Telefax: 06252/910745

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