Höchste Auszeichnung der deutschen Anwaltschaft an Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack verliehen
(Hamburg/Berlin) - Auf dem 66. Deutschen Anwaltstag in Hamburg wurde Herrn Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack aus Freiburg im Breisgau die Hans-Dahs-Plakette verliehen. Sie stellt die höchste Auszeichnung der Anwaltschaft dar und wird an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verliehen, die sich gleichermaßen um die Anwaltschaft und um ihre Verbindung zur Wissenschaft verdient gemacht haben.
Benannt ist die Hans-Dahs-Plakette nach dem gleichnamigen Anwalt. Seine Überzeugungskraft war ungewöhnlich. Er hat sich über seine Berufstätigkeit hinaus in vielfältiger Weise, seine Erfahrung und sein Wissen zum Nutzen der Allgemeinheit, eingesetzt. Er hat die Stellung des Bürgers gegenüber dem Staat und vor dem Gericht gestärkt. Das Zusammenwirken von Richtern und Staatsanwälten, Verwaltung und Wissenschaft mit der Anwaltschaft über alle gegebenen Unterschiede ihrer Aufgaben hinaus war sein besonderes Ziel. Anwaltliche Arbeit und wissenschaftliches Werk standen bei ihm in diesem Zusammenhang; sie waren deshalb für ihn eine untrennbare Einheit.
"Mit Michael Kleine-Cosack zeichnen wir einen unbequemen, kämpferischen und höchst engagierten Anwalt aus. Seine Überzeugungskraft - besonders vor den Schranken des Bundesverfassungsgerichtes - war und ist ungewöhnlich" begründet Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident, die Ehrung bei seiner Laudatio in Hamburg. Er habe über Jahre und Jahrzehnte das anwaltliche Berufsrecht in den Fokus seines umfassenden wissenschaftlichen und forensischen Wirkens als Rechtsanwalt gestellt. Dies sei mit viel Erfolg vor den Gerichten, mit großer Sichtbarkeit in der Fachliteratur und sehr selbstbewusst und mutig und auch ohne Scheu vor Konflikten innerhalb der Anwaltschaft geschehen. In seiner Laudatio hebt der DAV-Präsident insbesondere die Verfahren, die im Jahre 1987 zu zwei für die Anwaltschaft außergewöhnlich bedeutsamen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geführt haben, hervor. Verfahren, die aufgrund der Verkündung am 14. Juli 1987 als so genannte "Bastille-Verfahren" in die Rechtsgeschichte des Anwaltsrechts eingegangen sind. Diese Entscheidungen wirkten erdbebenartig auf die bestehende Architektur des damaligen "Standesrechts". Dieses musste danach komplett neu aufgebaut werden. Ein zentraler Aspekt des erst 1994 geschaffenen neuen Anwaltsrechts ist dabei die Satzungsversammlung.
Dr. Kleine-Cosack war von 1997 bis 2009 Vorstandsmitglied des DAV, dazu Mitglied im DAV-Berufsrechtsausschuss und auch Mitherausgeber des Anwaltsblattes. Seine Veröffentlichungen während dieses Zeitraums mit nicht selten kammer-, aber auch selbst-, das heißt: DAV-kritischen Unter- und Obertönen sind im allgemeinen Gedächtnis. "Es steht einer Organisation wie dem DAV gut zu Gesicht, auch solch kritische Köpfe in ihren Reihen zu wissen", hebt Ewer hervor. Hinzu kommt ein sehr umfangreiches rechtswissenschaftliches Werk zum anwaltlichen Berufsrecht. Insbesondere in dem Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung. Kleine-Cosack ist weiterhin Autor zahlreicher Kommentare und überaus zahlreicher Aufsätze.
Rechtanwalt Dr. Kleine-Cosack ist am 6. Mai 1942 in Arnsberg im Sauerland geboren. Er studierte Jura in Berlin und Freiburg/Breisgau von 1964 bis 1967 und absolvierte 1972 das 2. Staatsexamen in Stuttgart. Er war dann als Repetitor in Staats- und Verwaltungsrecht tätig und promovierte zwischen 1972 und 1983.
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