Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Hochschulreform stärkt Wissenschaftsstandort Deutschland

(Berlin) - "Die Novellierung des Hochschulrahmenrechts ist wesentlicher Bestandteil einer umfassenden Reform des Hochschulwesens. Personalstruktur und Personalausstattung müssen so gestaltet werden, dass die Hochschulen für die Zukunft gerüstet sind und neue Aufgaben bewältigen können", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock am 25. September 2001 in Berlin zu den Ergebnissen der gestrigen Anhörung des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum 5. HRG-Änderungsgesetz.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstütze die Novellierung weitgehend. "Die Einführung der Juniorprofessur ist der richtige Weg, damit junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler frühzeitig selbst-ständig wissenschaftlich arbeiten können. So können sie ihre Befähigung für Lehre und Forschung erproben und zügig die Berufung auf einen Lehrstuhl anstreben", sagte Sehrbrock. Sie forderte die Mitglieder des deutschen Bundestages auf, diesen Weg unbeirrt weiterzugehen. Zusammen mit der Einführung gestufter Studiengänge erhöhe die Juniorprofessur ohne Zweifel die Attraktivität der deutschen Hochschulen auch für wissenschaftliche Nachwuchskräfte aus dem Ausland. Dies stärke insgesamt den Wissenschaftsstandort Deutschland.

Erforderlich seien aber auch bessere Regelungen des Ausländer- wie des Arbeitsrechtes. Ausländerfeindlichkeit und Fremdenhass, die es auch an den deutschen Hochschulen und in deren Umfeld gibt, sind nicht dazu an getan, die Bereitschaft ausländischer Interessenten zu fördern, in Deutschland wissenschaftlich zu lehren und zu forschen", sagte Sehrbrock.

Trotz der insgesamt positiven Ansätze des Gesetzesentwurfes sei bei der Anhörung deutlich geworden, dass weitere Verbesserungen erforderlich seien, sagte Sehrbrock. Sie forderte die Fraktionen des deutschen Bundestages auf, insbesondere folgende Punkte im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen:

- die Zuordnung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Organisationseinheiten anstatt zu Hochschulleh-rer(inne)n;

- eine Regelung, die vorsieht, dass in begründeten Fällen wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwiegend oder ausschließlich Aufgaben selbständig wahrnehmen können;


- ausreichende Möglichkeiten für tarifvertragliche Regelungen bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen,

- eine bessere soziale Absicherung der Doktorandinnen und Doktoranden;

- eine Flexibilisierung der zeitlichen Befristung von Qualifikationsstellen zur Förderung von Frauen;

- eine Regelung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die auch Teilzeitarbeit berücksichtigt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

NEWS TEILEN: