Pressemitteilung | Deutscher Hochschulverband (DHV)

Hochschulreform: DHV legt für die anstehenden Landesgesetze Diskussionspapier vor

(Bonn) - Der Deutsche Hochschulverband hat für den bereits begonnenen Prozess der Umsetzung der Hochschullehrerdienstrechtsreform ein Diskussionspapier vorgelegt. Die Länder haben bis zum Jahr 2004 Zeit, ihr Landeshochschulrecht an das Bundesrecht anzugleichen. In dem Diskussionspapier werden konkrete Vorschläge zur verfassungskonformen Transformation des Hochschulrahmengesetzes und des Professorenbesoldungsreformgesetzes in das Landesrecht unterbreitet.

Der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Professor Dr. Hartmut Schiedermair, wies auf die außerordentliche Bedeutung der anstehenden Umsetzung in Landesrecht hin: "Frau Ministerin Bulmahn hat die Reform bundesgesetzlich nur angestoßen. Die eigentlichen Kernprobleme hat sie aber den Ländern zugeschoben". Insbesondere bei der Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes zeige sich, welche immensen Schwierigkeiten die Länder bei der Umsetzung zu bewältigen haben. "Was aus dieser angeblichen Jahrhundertreform wird, entscheidet sich - bislang leider weitgehend ohne öffentliche Beachtung - in den nächsten Monaten in den Ländern", erklärte Schiedermair in Bonn.

Schiedermair wies auf den Normenkontrollantrag der Freistaaten Thüringen, Bayern und Sachsen gegen die Fünfte Novelle des Hochschulrahmengesetzes hin. Die Länder seien gut beraten, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zunächst einmal abzuwarten. Im übrigen erwarte Schiedermair für diejenigen Länder, die, wie z.B. Niedersachsen, gleichwohl ihre Landeshochschulgesetze sehr rasch anpassen, erhebliche Wettbewerbsnachteile auf dem Berufungsmarkt. "Im Regelfall wird die neue Hochschullehrerbesoldung wegen deutlich abgesenkter Gehälter weniger attraktiv als die derzeit noch geltende C-Besoldung sein", erläuterte Schiedermair.

Der Deutsche Hochschulverband setzt sich in seinem Diskussionspapier für den gleichberechtigten Erhalt der Habilitation - neben der Junior-Professur - in der Landesgesetzgebung ein. Bei den Junior-Professuren plädiert der Deutsche Hochschulverband für einen freien, fairen Wettbewerb und damit für das Berufungsverfahren beim Übergang von der Junior-Professur auf die Lebenszeitprofessur (Verzicht auf "tenure track"). Die vorhandenen Assistenten und Oberassistenten dürften durch die Einführung der Junior-Professur keine dienstrechtlichen Nachteile erleiden. Die Privatdozentur müsse im Landesrecht ebenso erhalten bleiben wie die außerplanmäßige Professur.

Bei der Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes setzt sich der Deutsche Hochschulverband dafür ein, dass die künftigen Leistungsbezüge zum überwiegenden Teil (etwa 85%) anlässlich von Berufungen gewährt werden. Dabei solle der Mindestberufungsgewinn 600,-- Euro betragen. Die restlichen für Leistungsbezüge zur Verfügung stehenden Mittel (etwa15%) müssten vor allem in der Form von Belastungszulagen in einem wissenschaftsadäquaten Verfahren vergeben werden. Dies schließe monokratische Entscheidungen des Rektors oder Dekans aus. Die Funktionszulagen für Rektoren, Dekane usw. seien vom Gesetzgeber vorab festzulegen.

Schiedermair kündigte für den Spätherbst ein vom Deutschen Hochschulverband veranstaltetes Symposion an, auf dem die anstehenden Probleme mit Fachleuten erörtert werden sollen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hochschulverband (DHV) Rheinallee 18 53173 Bonn Telefon: 0228/9026666 Telefax: 0228/9026680

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