Pressemitteilung | Deutscher Hochschulverband (DHV)

Hochschulrahmengesetz: Hochschulverband fordert weitreichende Korrekturen

(Koblenz/Bonn) - „Die von Frau Minsterin Bulmahn angekündigte Nachbesserung des Hochschulrahmengesetzes greift viel zu kurz." Mit diesen Worten kritisierte der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes die Ankündigung der Bundesbildungsministerin, eine erste Reparatur am Hochschulrahmengesetz (HRG) vornehmen zu wollen. Die Novelle des HRG ist erst zu Anfang dieses Jahres in Kraft getreten und hat eine Protestwelle bei Nachwuchswissenschaftlern und Wissenschaftsorganisationen ausgelöst. Der wissenschaftliche Nachwuchs sieht sich durch die Gesetzesänderung um seine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten an den Hochschulen gebracht.

„Die von Frau Minsterin Bulmahn in Aussicht gestellte Korrektur ist völlig unzureichend", erklärte der Präsident des Verbandes, Professor Dr. Hartmut Schiedermair, auf einer Pressekonferenz des 52. Hochschulverbandstages in Koblenz. „Sie würde lediglich die Rechtsstellung eines relativ kleinen Personenkreises verbessern. Die in Aussicht gestellte Fristverlängerung für befristete Arbeitsverhältnisse um weitere drei Jahre greift viel zu kurz. Das ist in Wahrheit ein Ablenkungsmanöver, mit dem die zu Recht verunsicherten Nachwuchswissenschaftler ruhiggestellt werden sollen. Diese Augenwischerei wird aber nicht gelingen, weil Frau Bulmahn bei den Betroffenen jeden Kredit verspielt hat."

Schiedermair forderte, es müsse für Assistenten auch in Zukunft die Möglichkeit geben, auf Oberassistentenstellen aufzurücken. Diese Nachwuchswissenschaftler seien zu anderen Bedingungen angetreten und würden nun durch die einseitige Bevorzugung der Juniorprofessoren düpiert und in Deutschland um ihre Karrierechancen gebracht. Auch die wissenschaftlichen Mitarbeiter, die bereits heute im System seien und sich unter anderen Voraussetzungen für den beruflichen Weg des Hochschullehrers entschieden hätten, bräuchten einen Vertrauensschutz. Wissenschaftliche Mitarbeiter, die das 40. Lebensjahr überschritten hätten, sollten weiterhin nach dem für sie günstigeren alten Recht behandelt werden. Darüber hinaus sei ernstlich zu erwägen, befristete Dienstverhältnisse im wissenschaftlichen Bereich zu flexibilisieren und zu deregulieren, indem man Befristungen immer dann erlaube, wenn die Personalmittel aus Drittmitteln gesichert seien.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hochschulverband (DHV) Rheinallee 18 53173 Bonn Telefon: 0228/9026666 Telefax: 0228/9026680

NEWS TEILEN: