Pressemitteilung | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Geschäftsstelle Sankt Augustin

Historischer Tiefstand bei Arbeitsunfällen und BG-Beiträgen

(St. Augustin) – Nie gab es weniger Arbeitsunfälle in Deutschland, noch nie waren die durchschnittlichen Beiträge der Unternehmen an die Berufsgenossenschaften niedriger als im vergangenen Jahr. Dies geht aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) für das vergangene Jahr hervor.

Danach verzeichneten die Berufsgenossenschaften 1999 knapp 1,2 Millionen meldepflichtige Arbeitsunfälle, etwa ein Prozent weniger als im Jahr davor. Und das, obwohl sich das Beschäftigungsvolumen im gleichen Zeitraum um etwa ein Prozent erhöht hat. Das Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, sank 1999 also erneut: 38,7 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollbeschäftigte verzeichneten die Berufsgenossenschaften. 1998 waren es noch 39,4. 1990 lag diese Kennziffer bei 52. Und 1960 war sie noch mehr als dreimal so hoch.

Durch diese Erfolge in der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist der Durchschnittsbeitrag der Unternehmen an die Berufsgenossenschaften weiter gesunken und hat ebenfalls einen historischen Tiefstand erreicht. Im Durchschnitt aller Branchen mussten die Betriebe im vorigen Jahr 1,33 Mark je 100 Mark Gehalt an die Berufsgenossenschaften abführen. 1998 waren es noch 1,36 Mark, ein Jahr zuvor 1,42 Mark. Die Entwicklung in den einzelnen Branchen ist allerdings unterschiedlich.

Die Zahl der schweren Arbeitsunfälle, die zu neuen Renten geführt haben, ist noch stärker zurückgegangen als die der Gesamtzahl der Arbeitsunfälle. Sie sank um 4,7 Prozent auf 24.300. Das gilt auch für die Zahl der schweren Wegeunfälle (minus 4,1 Prozent auf 7.400). Leichte Steigerungen gab es allerdings bei den meldepflichtigen Wegeunfällen: plus 1,8 Prozent auf 188.000 und bei den tödlichen Unfällen: bei Arbeitsunfällen um 29 auf 977, bei Wegeunfällen um 52 auf 747.

Insgesamt 16,7 Milliarden Mark hatten die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im vergangenen Jahr an die Berufsgenossenschaften zu bezahlen. Den größten Posten bei den BG-Ausgaben bildeten mit 9,2 Milliarden Mark die Renten und andere finanzielle Entschädigungen. Für die Rehabilitation wurden 4,9 Milliarden Mark ausgegeben. Die Investitionen in die Schadensverhütung lagen 1999 bei 1,2 Milliarden Mark. Die Berufsgenossenschaften betreuen 43 Millionen Versicherte und drei Millionen Unternehmen.


Entwicklung bei den Berufskrankheiten

Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ist 1999 um 2,3 Prozent auf 73.000 gesunken. Entschieden werden konnten 71.000 Fälle, unter denen sich zwangsläufig auch Verdachtsanzeigen der Vorjahre befanden. In 25.000 Fällen konnte der BK-Verdacht bestätigt werden. Dies entspricht einer Anerkennungsquote von 35 Prozent.

Als Berufskrankheiten im juristischen Sinne anerkannt wurden 17.000 Fälle, 5.300 Betroffene erhalten eine laufende Rentenzahlung. In weiteren fast 8.000 Fällen wurde die berufliche Verursachung der Erkrankung festgestellt, eine Berufskrankheit im juristischen Sinne lag jedoch nicht vor, weil besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt waren – zum Beispiel die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit. Es handelt sich dabei überwiegend um Hauterkrankungen. Die Berufsgenossenschaften übernehmen in diesen Fällen die medizinische Rehabilitation und beraten die Erkrankten über mögliche Schutzmaßnahmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.V. (HVBG), Alte Heerstr. 111, 53757 St Augustin, Telefon: 02241/23101, Telefax: 02241/2311333

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