Hinterbliebenenrente auch für Lebenspartner
(Sankt Augustin) - Das jüngst im Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts wirkt sich auch auf die gesetzliche Unfallversicherung aus. Danach haben Lebenspartner, deren Partner durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit das Leben verlieren, vom kommenden Jahr an Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Darauf weist der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) hin. Bisher umfasste der Begriff "Hinterbliebene" nur Ehegatten und Kinder des Versicherten. Durch die Gesetzesnovelle hat der Gesetzgeber den Kreis der Berechtigten nun um die eingetragenen Lebenspartner von Versicherten erweitert.
Bereits Ende Oktober hatte der Bundestag beschlossen, die Rechte eingetragener Lebenspartner zu erweitern. Am vergangenen Freitag hatte der Bundesrat die Novelle des Lebenspartnerschaftsgesetzes passieren lassen, mit der unter anderem homosexuelle Paare mehr Rechte erhalten werden. Neben der Hinterbliebenenversorgung verbessert das Gesetz auch die Möglichkeiten zur Adoption und regelt die Unterhaltspflichten bei einer Trennung.
Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der Unfallversicherung für Beschäftigte in der gewerblichen Wirtschaft. Verliert ein Versicherter durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit das Leben, so zahlen sie an Ehegatten beziehungsweise eingetragene Lebenspartner sowie Kinder des Verstorbenen Hinterbliebenenrente.
Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)
Alte Heerstr. 111, 53754 Sankt Augustin
Telefon: 02241/23101, Telefax: 02241/2311333
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